Hallo vandamme,
Bestandsrentner sind die Rentenbezieher, die bei Ínkrafttreten eines neuen Gesetzes bereits im Rentenbezug sind.
Sollte eine Gesetzesänderung zum 01.01.2013 in Kraft treten, die nicht für Bestandsrentner gilt, wären Rentner, die bereits vor dem 01.01.2013 Rente beziehen würden, nicht von diesem Gesetz betroffen.
Ob es sich in Ihrem Fall lohnen würde (in Aussicht auf ein neues Gesetz), einen späteren Rentenbeginn zu wählen, kann Ihnen heute niemand raten.