Hallo darlehen1,
den bereits vorliegenden Antworten von W. kann zugestimmt werden.
Eine Verschlechterung kann nicht eintreten. Ob sich im Einzelfall eine Erhöhung der Rente im Falle einer Umwandlung in eine Altersrente ergibt, kann nur durch eine
individuelle Rentenauskunft vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellt werden.