Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
"Wenn Sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1. Januar 2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet wird oder Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und Sie an diesem Tag beschäftigungslos waren oder Sie vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes auch weiterhin ab 60 Jahren - allerdings mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent - in Rente gehen."