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Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Meier,
Sie können als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % bei Ihrem Geburtsjahrgang 1966, frühestens mit 62 Jahren (= 1.4.2028) in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen (vorausgestzt Sie haben mindestens 35 Versicherungsjahre und die Schwerbehinderung besteht bei Beginn der Rente weiter) und hätten dann einen Abschlag von 10,8 %.
D.h. ein Jahr später mit 63 Jahren (= 1.04.2029) hätten Sie einen Abschlag von 7,2 % und könnten die gewünschte Altersrente für Schwerbehinderte ebenfalls, auch unter Berücksichtigung Ihres ATZ Vertrages, beziehen.
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