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Experten-Antwort

Bestehender ATZ Vertrag und Rentenalter

von Frau Meier24.08.2021 | 15:08
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3 Antworten

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Bei Abschluss meines ATZ Vertrages (Geburtsjahr 1966) bin ich (50 % Schwerbehinderung) von einem Rentenalter von 63 mit Rentenminderung zum 01.04.2029 ausgegangen. Jetzt wurde das Rentenalter auch für Schwerbehinderte Menschen hochgesetzt- was muss ich tun? Welche Möglichkeiten habe ich, da mein Vertrag ab dem 01.04.2021 bereits läuft 4 Jahre aktiv / 4 Jahre passiv. Vielen Dank für eine Rückmeldung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2021 | 15:49

Hallo Frau Meier,

Sie können als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % bei Ihrem Geburtsjahrgang 1966, frühestens mit 62 Jahren (= 1.4.2028) in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen (vorausgestzt Sie haben mindestens 35 Versicherungsjahre und die Schwerbehinderung besteht bei Beginn der Rente weiter) und hätten dann einen Abschlag von 10,8 %.

D.h. ein Jahr später mit 63 Jahren (= 1.04.2029) hätten Sie einen Abschlag von 7,2 % und könnten die gewünschte Altersrente für Schwerbehinderte ebenfalls, auch unter Berücksichtigung Ihres ATZ Vertrages, beziehen.

2 Antworten

W°lfgangam 24.08.2021 | 23:53
Hallo Frau Meier, mal neugierig: wann haben Sie den ATZ-Vertrag unterschrieben? Die Anhebung der Altersgrenzen - auch für die GdB-Rente - erfolgte nämlich schon ab 2007, und bis heute unverändert! (die zwischenzeitlich Absenkung über die '45 Jahre' mal ausgeklammert, was für Ihren Jg. aber auch bedeutungslos wäre). Wie ist Ihre Frage/Aussage: "Jetzt wurde das Rentenalter auch für Schwerbehinderte Menschen hochgesetzt" im Hinblick auf das 'jetzt' zu deuten, wo die Anhebungsphase/Abschläge für diese Rentenart für Ihren Jahrgang seit 14 Jahren unverändert ist??? ...und Sie frühestes mit Alter 55 überhaupt erst einen ATZ-Vertrag eingehen konnten, also ab 2021. Märchenerzählerin?? Gruß w.
KSCam 25.08.2021 | 09:41
Nette Story, die aber nichts anderes aussagt als dass Sie sich bislang nicht oder falsch informiert haben oder einfach falsche Behauptungen aufstellen wollen. Bei JG 66 ist die AR für Schwerbehinderte schon seit Jahren (da waren Sie noch unter 50) mit frühestens 62 möglich.......und auch das Gesetz mit den 45 Jahren hat das nichts geändert, denn beide Rentenarten (SB Rente / bes. langj. Vers) sind bei Jg66 mit 65 abschlagsfrei.
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