Der prozentuale Freibetrag bleibt unverändert auf dem Wert zu Beginn der EM-Rente im Jahr 2021.
Bei einem Wechsel in die Altersrente wird diesen Rentenfreitrag dann mit diesem Prozentwert neu berechnet, aber mit dem Eurobetrag Ihrer vollen Jahresbruttorente des Jahres 2026.
Der neue dauerhafte Freibetrag in Euro wird dann als um einiges höher ausfallen als Ihr bisheriger Freibetrag in Euro, weil alle inzwischen angefallenen Rentenerhöhungen auch mit eingehen in diese Berechnung.
Die Abschläge, die Sie 2021 erhalten haben, belieben auch in der Altersrente erhalten, neue Abzüge kommen aber nicht hinzu.
Allgemeiner gilt:
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.
Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu.
Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.
Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.
Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.
Meist ist der Effekt aber recht gering oder sogar null, wenn man gar keine Einkommensteuer zahlen muss.