Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Besteuerung bei Wechsel von EM Rente zu Altersrente

von K.Angelika03.06.2024 | 12:47
1593 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe z.Z. noch volle EM Rente. ( seit 12.21) .Mein Steuerfreibetrag richtet sich also nach 2022. 2025 werde ich regulär in die Altersrente wechseln. Nach welchem Jahr wird dann der Steuerfreibetrag und die Abzüge berechnet ? Bleibt es beim Freibetrag von 2022 ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo K. Angelia,

 

zur Beantwortung Ihrer Frage hier der Link auf eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html .

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, Ihre (-n) Steuerberater*in bzw. den Lohnsteuerhilfeverein.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Kein Steuerforum!am 03.06.2024 | 13:06
Lesen Sie die Strichaufzählung unter den wichtigen Hinweisen zu diesem Forum. Keine Expertenantwort zu steuerrechtlichen Fragen!
Passt schonam 03.06.2024 | 13:07
Der prozentuale Freibetrag bleibt unverändert auf dem Wert zu Beginn der EM-Rente im Jahr 2021. Bei einem Wechsel in die Altersrente wird diesen Rentenfreitrag dann mit diesem Prozentwert neu berechnet, aber mit dem Eurobetrag Ihrer vollen Jahresbruttorente des Jahres 2026. Der neue dauerhafte Freibetrag in Euro wird dann als um einiges höher ausfallen als Ihr bisheriger Freibetrag in Euro, weil alle inzwischen angefallenen Rentenerhöhungen auch mit eingehen in diese Berechnung. Die Abschläge, die Sie 2021 erhalten haben, belieben auch in der Altersrente erhalten, neue Abzüge kommen aber nicht hinzu. Allgemeiner gilt: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen. Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen. Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer. Meist ist der Effekt aber recht gering oder sogar null, wenn man gar keine Einkommensteuer zahlen muss.
Steuerexperte am 03.06.2024 | 14:48
Zitat von Passt schon anzeigen
Passt schon schrieb

Der prozentuale Freibetrag bleibt unverändert auf dem Wert zu Beginn der EM-Rente im Jahr 2021.

Bei einem Wechsel in die Altersrente wird diesen Rentenfreitrag dann mit diesem Prozentwert neu berechnet, aber mit dem Eurobetrag Ihrer vollen Jahresbruttorente des Jahres 2026.

Der neue dauerhafte Freibetrag in Euro wird dann als um einiges höher ausfallen als Ihr bisheriger Freibetrag in Euro, weil alle inzwischen angefallenen Rentenerhöhungen auch mit eingehen in diese Berechnung.

Die Abschläge, die Sie 2021 erhalten haben, belieben auch in der Altersrente erhalten, neue Abzüge kommen aber nicht hinzu.

Allgemeiner gilt:

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.

Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.

Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.

Meist ist der Effekt aber recht gering oder sogar null, wenn man gar keine Einkommensteuer zahlen muss.

Und den letzten Satz können Sie weglassen, denn die Auswirkung ist immer individuell. Bei 2500 € Rente wird sie höher sein als 2000 € Rente.
Ergänzungam 03.06.2024 | 16:02
Antworten von angeblichen „Steuerexperten“ in einem Rentenforum sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
Steuerexperteam 03.06.2024 | 16:39
Alle Antworten in einem Forum sollten mit Vorsicht genossen werden. Und im Übrigen war das einfach nur eine Darstellung des Rechts und überhaupt kein Steuertipp . /
jja, die selbsternannten "Experten"am 04.06.2024 | 13:33
Ach was, mal wieder ein selbsternannter Schlaumeier mit einer banalen Binsenweisheit. Danke für nichts. Ungefähr zwei Drittel der EM-Rentner (und dann späteren Altersrentner) ohne weitere Einkommensquellen müssen überhaupt keine Einkommensteuer zahlen, weil ihr "zu versteuerndes Einkommen" aus der Rente (leider) niedriger ist als der jährliche steuerliche Grundfreibetrag. Und diese EM- und dann Altersrentner haben dann auch gar keinen Steuervorteil wegen eines späteren Rentenbeginns.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026