Die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten, die einer Versichertenrente folgen, hängt vom Rentenbeginn der Versichertenrente der Verstorbenen ab. Somit wird ein Besteuerungsanteil von 50% zugrunde gelegt, da die Verstorbene bereits vor 2005 eine eigene Rente bezogen hat.
Wenn eine Hinterbliebenenrente ohne vorhergehende Versichertenrente gezahlt wird, ist der tatsächliche Rentenbeginn maßgebend. Bei Rentenbeginn im Jahr 2018 würde ein Besteuerungsanteil von 76 % zugrunde gelegt werden. Es kann und wird daher passieren, dass unterschiedliche Renteneinkünfte einer Person (eigene Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) mit unterschiedlichen Besteuerungsanteilen belegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ auf Seite 23:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=29