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Besteuerung der Rente im Ausland

von Andy24.06.2009 | 10:04
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein deutscher Rentner, der in Thailand dauerhaft lebt, kann seine Rente in Thailand versteuern. Richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Artikel 18 des Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand lautet:

1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.

2 Antworten

Falsches Forumam 24.06.2009 | 10:43
Diese Frage müssen sie natürlich dem Finanzamt stellen, da diese die zuständige Behörde in Sachen Steuern ist. Sie sind ja hier in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schiko.am 24.06.2009 | 11:18
Grundsätzlich gilt, steuerpflichtige müssen die Erklärung beim Wohnsitzfinanzamt abgeben. Die gilt aber nicht gleichermaßen für Sie, da Sie ja nunmehr dauerhaft in Thailand wohnen. Trotzdem sind Sie verpflichtet - falls notwendig- die Erklärung nach dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 in Deutschland abzugeben. Für die Rente wurden ja auch ausschließlich Beiträge in Deutschland abgeführt, die Verbuchung im Ausland ist lediglich eine zweckmäßige banktechnische Abwicklung. Haben Sie in Thailand keine zusätzlichen Einnahmen gilt für Ledige erst Steuerpflicht, wenn das zu versteuernde Einkommen für 2009 7834, ab 2010 8004 Euro im Jahr übersteigt. Steuermindernde Abzugsbeträge begünstigen die genannten Beträge noch entsprechend. Sicher wissen Sie, ab 2005-jährlich steigend bei späteren Beginn- wird die gesetzliche Bruttorente mit 50% zur Versteuerung herangezogen. Mit freundlichen Grüßen.
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