Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo User,
individuelle Fragen zur Besteuerung von Renten hat -wegen fehlender Verpflichtung der Rentenversicherungsträger -zur Auskunftserteilung hat das zuständige Finanzamt zu beantworten. Allgemein kann gesagt werden, dass bei einem Rentenbeginn im Jahre 2008 sich ein Besteuerungsanteil von 56% ergibt. Insofern kann der Ausführung von dem User "Schiko" nur zugestimmt werden. Wegen weiterer Informationen zur Rentenbesteuerung sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
M.f.G
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