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Besteuerung der Teil-EU-Rente

von Andre3327.01.2008 | 17:10
1424 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich erwarte eine Teil-EU-Rente ab dem nächsten Monat. Meine Lohnsteuer führe ich weiter über meinen Arbeitgeber ab. Ich habe nun eine Teilzeitstelle. Wie läuft das nun mit der Besteuerung meiner 350,- Euro Teil-EU-Rente ? Mit welchem Steuersatz muß ich rechnen und wiehoch ist der Freibetrag für diese Rente ? Kann mir jemand helfen ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2008 | 12:21

Hallo User,

individuelle Fragen zur Besteuerung von Renten hat -wegen fehlender Verpflichtung der Rentenversicherungsträger -zur Auskunftserteilung hat das zuständige Finanzamt zu beantworten. Allgemein kann gesagt werden, dass bei einem Rentenbeginn im Jahre 2008 sich ein Besteuerungsanteil von 56% ergibt. Insofern kann der Ausführung von dem User "Schiko" nur zugestimmt werden. Wegen weiterer Informationen zur Rentenbesteuerung sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

M.f.G

2 Antworten

Schiko.am 27.01.2008 | 19:40
Wenn sie neben arbeitslohn noch in diesem jahr monatlich ca. 350 erwerbsminderungsrente er- halten, werden auf den jahresbetrag (350 x 12) 4200 euro 56% steuerpflichtig. Der sich ergebende betrag von 2.352 ermässigt sich noch um ca. 10% aus 4200 für kranken/pfl. versicherungsbeitrag. Es kommen noch 102 werbungskosten paulschale für die rente hinzu. Rechnerisch kommen also noch ( 2352 ./ 420 /. 102) 1830 zum steuerpflichtigen arbeitsein- kommen hinzu. Dies führt dazu, im rahmen der einkommen- steuererklärung kommt es zu einer steuer nach- zahlung. MfG.
***am 28.01.2008 | 12:02
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