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Besteuerung private Rentenversicherung

von Zapper14.03.2008 | 14:58
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meine Lebensgefährtin hat eine private RV am 15.12.2004 beantragt und diese wurde am 20.12.2004 policiert ! Versicherungsbeginn ist allerdings der 01.01.2005, somit die erste beitragszahlung auch erst im Januar 2005. Da sich mit dem Jahreswechsel 2004 auf 2005 das Steuerrecht für Kapitalauszahlungen zu Rentenbeginn erheblich verändert hat, möchten wir gerne wissen, ob für die Versteuerung der Versicherungsbeginn (01.01.05) oder das Policierungsdateum (20.12.2004) ausschlaggebend ist ? Ich hoffe jemand weiss Rat, denn selbst unterschiedliche Versicherungsberater sind sich uneins....

8 Antworten

Hier falsch!am 14.03.2008 | 15:38
Fragen Sie das Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Zapperam 14.03.2008 | 15:42
Prima Antwort ! Was soll denn das ? Ich denke durchaus das ich hier an der richtigen Adresse bin, denn hier geht es schließlich und letztendlich darum, ob eine Vorsorgeleistung im Alter lohnenswert ist oder nicht. Einen Steuerberater habe ich nicht und auf die Aussagen des Finanzamtes kann man aus fachlichen Gründen nicht unbedingt bedingslos vertrauen (Erfahrung !).
Rosannaam 14.03.2008 | 16:25
Verständlich, dass Sie das wissen wollen. Aber dies ist nun mal ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung, und das hat halt nun mal mit der Besteuerung von privaten Versicherungen nichts zu tun. Evtl. kann Ihnen Schiko weiterhelfen.
Zapperam 14.03.2008 | 17:40
Hmmm, mir war nicht bekannt, das es sich hier ausschließlich um ein Forum für gesetztliche Rentenversicherungen handelt. Nun denn, dennoch vielen Dank ! Immerhin bin ich dem Rat des sehr netten User "Hier falsch!" gefolgt, und habe bei der Hotline des FA angerufen. Dort konnte man mir eine gute Auskunft geben.
benedetto 17am 14.03.2008 | 19:12
Schiko ist z.zt. im BULLENKLOSTER.... Rentenschulung oder....
Schiko.am 14.03.2008 | 21:14
Springen sie doch über ihren eigenen schatten. Geben sie doch die auskunft des finanz- beamten hier zum besten. Dies hilft uns doch allen hier. Danke! MfG.
Zapperam 15.03.2008 | 16:58
Kein Problem, mache ich gerne: Also grundsätzlich wird bei der Versteuerung einer Kapitalauszahlung das sog. Policierungsdatum zugrunde gelegt, und nicht das Datum des Versicherungsbeginns ! Somit ist eine ab dem 01.01.2005 gültige Versicherung, die bereits im Dezember 2004 policiert worden ist, von einer Versteuerung bei Kapitalauszahlung befreit ! Voraussetzung ist allerdings auch, das der erste Beitrag in den ersten 3 Monaten des Jahres 2005 gezahlt worden ist. Damit soll ein "sichern" der steuerrechtlichen Vorteile für den Abschluß einer Versicherung zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt vermieden werden. An dieser Stelle rate ich allen, nicht blind auf die Aussagen von Versicherungenvertretern zu vertrauen ! Habe ich, Gott sei Dank, auch nicht. :) Ich hoffe diese Antwort hilft eingen weiter.
Schiko..am 15.03.2008 | 22:25
Zunächst vielen dank für ihre ausführungen.Wir sind uns einig, maßgebend ist das abschlussdatum im dezem- ber 2004. Der abschluß nach dem 31.12.2004 hätte zur folge, dass bei auszahlung nach dem 60. lebensjahr die erträge zur hälfte besteuert werden. Natürlich, wesentliche voraussetzung dabei ist die min- destlaufzeit von 12 jahren, galt auch bisher schon. Meine anwort wäre ja ganz anders ausgefallen, ging ich doch davon aus, es wurde eine private renteabgeschlossen . Folglich ab 65. lebensjahr- wie bei der gesetzlichen- oder auch später monatliche auszahlung. Diese renten sind nicht mit 50 %, später höhere prozente fällig, sondern mit inzwischen ermässigter er- tragsanteil besteuerung. Mit lebensalter 65 18% versteuerung, usw. Weise aber auch darauf hin, der krankenkassenbeitrag ist voll auf- zubringen. Darauf wollte ich hinweisen. Mit freundlichen Grüßen.
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