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Besteuerung von Investmentfonds

von Fragender10.08.2008 | 21:15
940 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, weiss jemand wie Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds im Jahr 2008 besteuert werden. Im Internet habe ich wiedersprüchliche Angaben hierzu gefunden. Wird der persönliche Steuersatz oder das Halbeinkünfteverfahren angewandt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.08.2008 | 14:07

Hallo Fragender,

im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung können und dürfen wir leider keine Fragen zum Steuerrecht beantworten. Mir bleibt daher nur, Sie an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu verweisen.

2 Antworten

Schiko.am 10.08.2008 | 22:31
Meine die frage ist falsch gestellt. Beim halbeinkünfte verfahren ist eben nur der häftebetrag steuerpflichtig. Für die steuerpflichtigen be- träge gilt natürlich immer der persönliche steuersatz. MfG.
Wolfgangam 11.08.2008 | 15:58
Rechtslage bis 31.12.2008: Die von den Fonds erzielten Erträge sind beim Anleger kraft gesetzlicher Fiktion als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Einem Anleger eines deutschen Investmentfonds fließen die Erträge der Fonds, die z. B. aus Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen bestehen können, jährlich in Form der Ausschüttung oder Thesaurierung zu. Allerdings ist nicht zwingend der gesamte ausgeschüttete oder thesaurierte Betrag steuerpflichtig. Es ist zu unterscheiden, welche "Ertragsart" dem Anleger zuzurechnen ist. Insbesondere bei Mischfonds werden in der Regel Zins-, Dividenden- und Mieterträge erzielt. Dem Anleger zuzurechnende inländische  Zinserträge sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz einkommensteuerpflichtig.  Mieterträge sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz einkommensteuerpflichtig.  Dividendenerträge sind in Höhe von 50% mit dem individuellen Steuersatz einkommensteuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).  Gewinne des Fonds aus Veräußerungsgeschäften (z. B. Veräußerungsgewinne aus Aktien-, GmbH-Beteiligungen oder Rentenpapieren) sind einkommensteuerfrei (sog. Fondsprivileg).  Gewinne des Fonds aus der Veräußerung von Grundstücken sind mit dem individuellenn Steuersatz einkommensteuerpflichtig. Ausnahme: Der Gewinn wird nach Ablauf der 10-jährigen "Spekulationsfrist" erzielt. Veräußert der Anleger seine Fondsanteile, ist die sog. "Spekulationsfrist" zu beachten, d. h. die Veräußerung bzw. Rückgabe der Fondsanteile ist (mit Ausnahme der Zwischengewinnbesteuerung) für den Privatanleger nur innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der Anteile mit dem individuellen Steuersatz einkommensteuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). P. S. an Experte: Kann mir nicht vorstellen, dass ein Finanzamt diese Frage beantwortet.
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