Hallo Frank59,
grundsätzlich legt das Jahr des Rentenbeginns (bei einer Teilrente von mindestens 10%) den Besteuerungsanteil fest.
Steuerrechtliche Beratungen hierzu sind aber durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht möglich.
Genauere Auskünfte geben Ihnen aber die Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater.