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Experten-Antwort

Betreuung erkrankter Kinder Beitrittsgebiet

von Novi29.11.2010 | 13:49
1653 Ansichten
3 Antworten

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Wie werden Arbeitsausfalltagen der Mütter in der DDR zur Betreuung der erkrankten Kinder bei der rentenberechnung bewertet? Sicherlich wurden für dies Zeiten doch keine Rentenbeiträge gezahlt. Andererseits können sie doch auch nicht genauso hoch wie Anrechnungszeiten wegen eigener Krankheit bewertet werden. Wie wurden diese Ausfalltage im grünen SV Ausweis bescheinigt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.11.2010 | 15:02

Hallo Novi,

soweit diese Zeiten als Arbeitsausfalltage im SVA bescheinigt wurden, werden diese auch entsprechend als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Wurden sie lediglich im hinteren Teil des SVA eingetragen, werden sie nicht gesondert berücksichtigt.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 29.11.2010 | 14:52
Arbeitsausfalltage (egal welcher Natur) sind bewertete Anrechnungszeit. Und sie können mit Recht in einen Topf mit den anderen ATA-Sachverhalten geworfen werden, denn bei Krankheit bestand auch keine SV-Pflicht. Das wäre aber nachteilig gegenüber Bundesrecht.
RFn.am 29.11.2010 | 15:34
Die Angabe von Arbeitsausfalltagen (ATA) im SVA zu DDR-Zeiten erfolgte zur Verringerung des Zeitaufwandes bei der Rentenberechnung. Es musste u.a. der monatliche Durchschnittsverdienst der letzten 20 Kalenderjahre vor dem Jahr des Rentenbeginns ermittelt werden. Die in diesem Zeitraum eingetragenen ATA wurden addiert, in Monate umgerechnet und von den 240 Kalendermonaten abgezogen. Die im SVA nachgewiesenen SV-Grundbeiträge der letzten 20 Jahre wurden addiert und durch die bereinigten Monate geteilt. In den ATA sind also alle Tage enthalten, an denen kein Lohn gezahlt wurde. Das können z.B. sein Krankentage, unbezahlter Urlaub, unbezahlte Freistellung von der Arbeit (auch wegen erkrankter Kinder), Fehltage (wegen Arbeitsbummelei), Zeiten der Inhaftierung (die ja nicht aus dem SVA ersichtlich sein durften). Auch wurde gelegentlich von kleineren Betrieben fälschlicherweise das "Mütterjahr". als ATA eingetragen. Die Eintragungen in den SVA erfolgten an Hand der von den Lohnbuchhaltungen erstellten Listen mit den in den SVA einzutragenden Jahresverdiensten (SV und FZR) und den ATA. ------------------------------------------------------------- Generell gilt die Verfahrensweise, dass im SVA eingetragene ATA, (sofern nicht eindeutig wie beim Mütterjahr ein Fehleintrag ersichtlich ist) in den Versicherungsverlauf zu übernehmen sind. Aus Gründen der Vereinfachung bei der Aufnahme von Versicherungsdaten des DDR-Rechts in den Versicherungsverlauf nach dem SGB VI werden die ATA als Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit bewertet.
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