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Betriebl. Altersvorsorge

von Andre04.06.2008 | 08:26
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Arbeitgeber zahlt für mich monatlich 51€ in eine betriebliche Altersvorsorge. Ich selbst habe diesen Betrag aufgestockt, im Rahmen einer "Barlohnumwandlung". Was mich irritiert: mir wurde seinerzeit mitgeteilt, dass der Nettolohn um weit weniger Geld gemindert würde - weil diese Form der Altersvorsorge den steuerpflichtigen Bruttolohn mindern würde. Gucke ich aber auf meine Lohnabrechnung, mindert mein Beitrag zur Betrieblichen Altersvorsorge das Gesamt-Brutto NICHT, sondern wird vom Nettolohn abgezogen und mindert somit den Auszahlungsbetrag. Der Beitrag meines Arbeitgebers - die 51€ - erhöhen das Gesamtbrutto - damit auch die Steuerlast und dann werden diese 51€ am Ende vom Nettolohn wieder abgezogen. Diese 51€ zahle ich also voll vom Nettolohn und sie sorgen dafür, dass mein gesamter Lohn stärker belastet wird (Progression) - oder sehe ich das falsch? Mit freundlichen Grüßen, Andre

2 Antworten

Maria L.am 04.06.2008 | 23:37
Hallo Andre, es hat sich bisher niemand gefunden, Ihre Frage zu beantworten, deshalb versuche ich es jetzt, obwohl ich nicht 100% Bescheid weiß. Bei der Bruttoentgeltumwandlung wären Ihre Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei, offenbar liegt bei Ihnen aber eine Nettoentgeltumwandlung vor. Das hängt sicher mit der Art der betrieblichen Vorsorge zusammen. Für den Arbeitgeberanteil vermute ich, daß dieser nur pauschal versteuert wird, also nicht in die Progression fällt. Am einfachsten wird es sein, wenn Sie einfach in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nachfragen und sich die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben genau erklären lassen. Gruß, Maria L.
Schiko.,am 05.06.2008 | 22:49
Sehe ich dies richtig, erhalten sie neben den monatlichen bruttolohn auch noch zusätzlich als betriebliche altersver- sorgung monatlich 51,-- euro vom arbeitgeber. Dieser betrag wird ja doch für eine spätere zusatzrente bei einer versicherung einbezahlt, stocken sie auf, entsprechend mehr, der betrag vermindert zwangsläufig den nettobetrag von lohn/gehalt. Anderseits bereiten die gezahlten beträge den nährboden für eine zusätzliche rente im alter. Handelt es sich um eine gehaltsumwandlung als direkt- versicherung ohne zusatzbetrag zum gehalt, fällt durch steuer-und versicherungsfreiheit von 51 euro monatlich der abzugsbetrag für steuer/lohnnebenkosten geringer aus. Haben sie keine steuertabelle zum nachrechnen, ist die klärung bei exakten angaben ohne weiteres möglich, wenn sie einzelbeträge und steuerklasse nennen. Mit freundlichen Grüßen.
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