Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

betriebliche Altersversorgung

von M.F.01.05.2007 | 10:16
1236 Ansichten
0 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Was ist schon die Beraubung einer Bank gegen deren Gründung, hat Bertold Brecht einmal gesagt. Er hat die Versicherungen noch nicht gekannt: Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung Chef muss Verluste ausgleichen Ein Urteil mit weit reichender Bedeutung zur betrieblichen Altersvorsorge hat das Landesarbeitsgericht München gefällt. Nach Auffassung der Richter sind Vereinbarungen über eine Entgeltumwandlung nichtig, wenn - wie bei Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträ-gen üblich - die Beiträge zunächst restlos für die Abschlusskosten und vor allem die Provision an den Vermittler drauf gehen. Der Ex-Arbeitgeber einer 32-jährigen Frau muss ihr jetzt 5 591 Euro nachzahlen. Sie hatte per Entgeltumwandlung 6.230 Euro Beitrag an eine Unterstützungskasse gezahlt und sollte bei Ihrem Ausscheiden drei Jahre nach dem Start der be-trieblichen Altersversorgung nur 639 Euro erhalten. Arbeitnehmer im Nachteil Rechtsanwalt Thomas Geppel aus der Münchner Kanzlei Fiala als Vertreter der Klägerin setzte sich in der Berufung mit seinen Argumenten durch, nachdem das Arbeitsgericht Rosenheim die Klage noch abgewiesen hatte. Entscheidender Punkt laut Münchner Landesar-beitsgericht: Nach den gesetzlichen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung müssen Arbeitnehmer im Gegenzug für die Umwandlung von Gehaltsteilen eine wertgleiche Anwartschaft erhalten. Von einer solchen könne bei Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen mit einer so genannten Zillmerung keine Rede sein, heißt es in der Urteilsbegründung. Zillmerung heißt: Von den Beiträgen finanziert die Versicherung zunächst die Abschlusskosten und vor allem die Provision für den Vermittler. Eine Vereinbarung, wonach Arbeitnehmer im Gegenzug für die Gehaltsumwandlung eine Anwartschaft erhalten, die viele Jahre hinweg hinter dem Wert des umgewandelten Gehalts zurückbleibt, ist nach dem Urteil der Münchner Richter eine grobe und unangemessene Benachteiligung. Die Vereinbarung ist unwirksam. Die Folge: Der Arbeitgeber muss das umgewandelte Gehalt gekürzt um Zahlungen der Versicherung an den Arbeitnehmer nachzahlen. Für alle, die mehr dazu lesen wollen: http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/me… MfG M.F.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026