Hallo Hita,
für Sie gelten noch die alten Regeln für die Einkommensanrechnung, wonach Betriebsrenten nicht auf die Witwenrente anrechenbar sind. Das gilt selbstverständlich auch im Falle einer Abfindung. Seien Sie beruhigt, die Höhe der Witwenrente ändert sich deswegen nicht.