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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge als Pflicht für Arbeitnehmer

von Jenny25.03.2021 | 20:54
554 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich arbeite als Erzieherin seit 2016. Die Kollegen, die nach mir eingestellt wurden, mussten eine Betriebliche Altersvorsorge eingehen. Anfang dieses Monats wurde mir weitergeleitet, dass ich auch eintreten muss und mir der Betrag abgezogen wird. Mir wurde nicht gesagt, wovon es mir abgezogen wird noch wurde ich gefragt ob ich es machen will. Auch weiß ich nicht was es denn genau ist. In meinen Nachforschungen erfuhr ich, dass mein Träger es vergessen hat mich über die Jahre bei der KVZ anzumelden und er mich hätte vorher darüber informieren sollte bzw mich fragen sollte. Und da ich seit 13 Jahren eine Rista Rente habe, ließ ich mich dort rausnehmen um Zeit zu haben mich darüber zu informieren was für mich das Beste ist und nicht am Ende für 2 Versicherungen bezahlen zu müssen. Nun erhielt ich heute eine Mail, dass das doch nicht möglich ist. Und mir die Versicherung abgezogen wird. Wie hoch der Betrag ist, weiß ich nicht auch nicht ob es sich lohnt oder was es genau sein. Ich würde gern wissen ob mein Arbeitgeber das einfach so darf.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2021 | 07:35

Hallo Jenny, als Erzieherin (öffentlicher Dienst oder kirchlicher Träger) unterliegen Sie der obligatorischen Zusatzversicherung (ZVK). Den anteiligen Beitrag entnehmen Sie Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung und vom Träger dieser Zusatzversicherung erhalten Sie später eine jährliche Mitteilung über den Stand Ihrer Zusatzrente. Die Mitgliedschaft ist dann (genau wie die gesetzliche Rentenversicherung) eine Pflichtversicherung. Wichtig wäre, dass Sie mit dem Arbeitgeber die versäumte „Anmeldung“ klären?! Über die Rendite kann hier wohl keine zuverlässige Aussage getroffen werden. Klar dürfte sein, dass Sie im Alter froh sein werden, neben der gesetzlichen Rente eine Zusatzrente zu haben. Bezüglich Ihrer Riesterrente empfehle ich Ihnen, den Vertrag ruhen zu lassen (beitragsfrei stellen). Eine Kündigung ist in der Regel nicht von Vorteil!

2 Antworten

Joringelam 25.03.2021 | 22:23
[quote=362936 Und da ich seit 13 Jahren eine Rista Rente habe, ließ ich mich dort rausnehmen
Hoffentlich nur beitragsfrei gestellt und nicht gekündigt!
Nobbis Litfasssäuleam 26.03.2021 | 11:40
Hallo Jenny, bei der KZVK wäre derzeit der Abzug für Sie (0,4%punkte) 15mal niedriger als der Wert der Einzahlung (6% des Gehalts). Die Werte anderer Zusatzversorgungskassen für Erzieherinnen sind vergleichbar. Das lohnt sich also. Für Gegenwart und Zukunft "darf" der Arbeitgeber das aufgrund der zugrundeliegenden Vereinbarung mit den tarifbeteiligten Parteien (ohne hier die Details zu kennen). Für zurückliegende Zeiten ist Ihre Frage allerdings spannend. Wenn es "normale" Rentenbeiträge wären, und Sie kein Mitverschulden trifft, dürfte der Arbeitgeber es nur für drei Monate rückwirkend. Inwiefern das bei den hier angefragten Abzügen vergleichbar erwartet werden kann (wenn der Abzug länger als drei Monate zurückliegende Gehaltsabrechnungen beträfe) kann vermutlich nicht hier im Forum geklärt werden - könnte aber eine Widerspruch von Ihnen - ggf. mit Hilfe eines Rentenberaters oder Fachanwalts - bedenken lassen.
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