Hallo dhaase,
das Wesen der Bruttoentgeltumwandlung ist, dass der Bruttolohn in der Ansparphase vermindert wird. Dadurch sparen Sie aktuell Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Die Folge daraus ist, dass für die Berechnung der Leistungen der Sozialversicherung (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente) der niedrigere Bruttolohn zugrunde gelegt wird und der Anspruch auf diese Leistungen entsprechend niedriger ausfällt.
Die Krankenkasse hat also das Krankengeld richtig berechnet.
Wegen des reduzierten Bruttolohnes sparen nicht nur Sie selber, sondern auch der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Die 20% Aufstockung Ihres Arbeitgebers ist also kein „Geschenk“, sondern die freiwillige Weitergabe seines gesparten Anteils zu den SV-Beiträgen. Er selber hat also keinen Vorteil mehr aus der Entgeltumwandlung.
Weitere Folgen der Bruttoentgeltumwandlung sind die Steuerpflicht und die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der späteren Leistung (Betriebsrente), die allein durch Sie zu tragen sind.
Ob sich für Sie während der Zeit der Krankengeldzahlung eine freiwillige Weiterzahlung der Beiträge zur Betriebsrente lohnt, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder der Versicherungsgesellschaft, bei der Ihr Arbeitgeber für Sie den Vertrag abgeschlossen hat, klären. Vielleicht hilft auch ein Blick in die Vertragsbedingungen, um herauszufinden, welche Folgen ein zwischenzeitlicher „Beitragsausfall“ hat.