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Experten-Antwort

betriebliche Altersvorsorge bei längerer Krankheit

von dhaase05.08.2010 | 06:46
13529 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe seit 7 Jahren Entgelt umwandeln lassen und mein AG hat noch weitere 20% von sich draufgelegt. Das ist eigentlich prima. Jetzt bin ich über 6 Wochen krank und die Krankenkasse zieht mir von meinem Netto (90 % davon ergeben mein Krankengeld) nicht nur die 20 % die der Arbeitgeber draufgelegt hat - und was jeden Monat bereits versteuert wurde - sondern zusätzlich auch mein unversteuertes Entgelt ab. Obwohl es heißt, dass umgewandeltes Entgelt erst nachgelagert besteuert wird. Der bAV-Versicherer meines Arbeitgeber sagt, dass sei Sache der Krankenkasse und die... lehnt den Widerspruch ab und stellt mir frei dagegen zu klagen... Wer kennt sicher besser aus? Die Frage der möglichen privaten Weiterzahlung während der Krankheit erübrigt sich wohl damit, solange ich krank bin?! dhaase

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dhaase,

das Wesen der Bruttoentgeltumwandlung ist, dass der Bruttolohn in der Ansparphase vermindert wird. Dadurch sparen Sie aktuell Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Die Folge daraus ist, dass für die Berechnung der Leistungen der Sozialversicherung (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente) der niedrigere Bruttolohn zugrunde gelegt wird und der Anspruch auf diese Leistungen entsprechend niedriger ausfällt.

Die Krankenkasse hat also das Krankengeld richtig berechnet.

Wegen des reduzierten Bruttolohnes sparen nicht nur Sie selber, sondern auch der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Die 20% Aufstockung Ihres Arbeitgebers ist also kein „Geschenk“, sondern die freiwillige Weitergabe seines gesparten Anteils zu den SV-Beiträgen. Er selber hat also keinen Vorteil mehr aus der Entgeltumwandlung.

Weitere Folgen der Bruttoentgeltumwandlung sind die Steuerpflicht und die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der späteren Leistung (Betriebsrente), die allein durch Sie zu tragen sind.

Ob sich für Sie während der Zeit der Krankengeldzahlung eine freiwillige Weiterzahlung der Beiträge zur Betriebsrente lohnt, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder der Versicherungsgesellschaft, bei der Ihr Arbeitgeber für Sie den Vertrag abgeschlossen hat, klären. Vielleicht hilft auch ein Blick in die Vertragsbedingungen, um herauszufinden, welche Folgen ein zwischenzeitlicher „Beitragsausfall“ hat.

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1 Antworten

RFnam 05.08.2010 | 12:39
Für das umgewandelte Entgelt werden nach meiner Kenntnis keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet (auf jeden Fall keine Beiträge zur Rentenversicherung. Deshalb kann dieses auch nicht bei der Berechnung von Leistungen aus der Sozialversicherung zugrunde gelegt werden. Es geht also nicht um Besteuerungsfragen, sondern um Beitragfragen. Keine Beiträge zur Krankenversicherung --> kein Anspruch auf Krankengeld !
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