Leistungen aus einer Direktzusage werden in der Auszahlungsphase als Versorgungsbezüge nachgelagert besteuert. In § 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetz kann man anhand einer Tabelle genau ablesen, welcher Versorgungsfreibetrag bzw. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Frage kommt. Siehe hierzu folgender Link: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html