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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge / Regelaltersrente

von Heinz Putz13.02.2014 | 12:56
2291 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1949 und erhalte aus zwei betrieblichen Altervorsoren ab April und November 2014 Bezüge.Diese sind in meinen Steuererklärungen versteuert. Werden diese Beträge zu meiner Regelalters-rente ab 01/2015 zu Beitragsanteilen hinzu-gerchnet.(ich bin privat Kranken-versichert) Kann ich dann unbegrenzt hinzuverdienen ? Heinz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz Putz,

mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre und 3 Monate bei Jg. 1949) können Sie zur RV-Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Eventuelle darüber hinaus gehende Fragen zu Steuer und/oder Krankenversicherung können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht beantworten.

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5 Antworten

=//=am 13.02.2014 | 13:15
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt dazuverdienen. Die Leistungen aus der betr. Altersvorsorge zählen im Übrigen nicht als Hinzuverdienst.
Pallmertam 13.02.2014 | 13:52
und da sie privat krankenversichert sind, brauchen sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersvorsorge-Renten bezahlen. Sehr schön gemacht.
W*lfgangam 13.02.2014 | 19:09
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt dazuverdienen. Die Leistungen aus der betr. Altersvorsorge zählen im Übrigen nicht als Hinzuverdienst.
und da sie privat krankenversichert sind, brauchen sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersvorsorge-Renten bezahlen. Sehr schön gemacht.
...und haben auch keinen KV/PV-Abzug bei der Altersrente, sondern bekommen noch einen Zuschuss von der DRV in Höhe von 7,3 % oben drauf. Der Zuschussantrag wird automatisch mit dem Rentenantrag gestellt und von der PKV die erforderliche Beitragsbescheinigung eingeholt. Bei Hinzuverdienst ab Rentenbeginn - quasi normales Arbeitsverhältnis - darauf achten, dass Ihnen die sonst üblichen gesetzlichen KV/PV-Beiträge vom Arbeitgeber nicht abgezogen werden. Gruß w.
Zukunftsratam 14.02.2014 | 09:25
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt dazuverdienen. Die Leistungen aus der betr. Altersvorsorge zählen im Übrigen nicht als Hinzuverdienst.
und da sie privat krankenversichert sind, brauchen sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersvorsorge-Renten bezahlen. Sehr schön gemacht.
Naja, ob er damit wirklich günstiger davonkommt, als mit gesetzlichen Pflichtbeiträgen auf GKV und bAV, das hängt natürlich davon ab, wie hoch sein Beitrag in die PKV ist. Ich bezweifle, dass der günstiger liegt, als die vollen PKV-Beiträge auf alle Renten. PKV-Beiträge im Alter liegen in aller Regel über dem Höchstbeitrag zur GKV.
W*lfgangam 15.02.2014 | 18:16
Zitat von Zukunftsrat anzeigen
und da sie privat krankenversichert sind, brauchen sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersvorsorge-Renten bezahlen. Sehr schön gemacht.
Naja, ob er damit wirklich günstiger davonkommt, als mit gesetzlichen Pflichtbeiträgen auf GKV und bAV, das hängt natürlich davon ab, wie hoch sein Beitrag in die PKV ist. Ich bezweifle, dass der günstiger liegt, als die vollen PKV-Beiträge auf alle Renten. PKV-Beiträge im Alter liegen in aller Regel über dem Höchstbeitrag zur GKV.
Hallo Zukunftsrat, so ab 1300/1400 EUR Rente + 'anständiger' Betriebsrente (700+) ist die normale PKV nicht teurer (unter Berücksichtigung der nicht erfolgten Abzüge zur DRV-Rente + 7,3 %-Zuschuss + kein GKV-Abzug auf Betriebsrente) ...nur, wer kommt da hin, wenige ? ;-) Die PKV kann in dieser Konstellation dann durchaus günstiger sein. Gruß w.
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