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Experten-Antwort

Betriebliche Umschulung

von Angelina21.06.2014 | 13:26
974 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen sonnigen Tag, ich habe einen Schreiben von der DRV erhalten und man möchte mir eine betriebliche Umschulung (24 Monate) als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen. Eine außerbetriebliche Umschulung oder eine Umschulung im BFW wäre nicht sinnvoll. Das heißt ich suche mir einen Betrieb aus bei dem ich ausgebildet werde und dort fängt auch meine Umschulung an. Allerdings habe ich ein paar Fragen dazu. Ich kenne Ausbildungen die dauern ja 3 Jahre und da geht man parallel zum Betrieb auch zur Berufsschule! Muss ich auch zur Berufsschule? Ich meine die Umschulung dauert ja nur 2 Jahre und die Berufsschule 3 Jahre, wie soll das denn gehen? Abgesehen davon, dass ich 35 bin, kann ich schlecht mit anderen jüngeren Schülern in einer Klasse sitzen! Habe ich bei einer betrieblichen Umschulung Anspruch auf Übergangsgeld, Fahrtkosten und Verpflegung? Muss ich Beiträge zur Sozialversicherung abführen? Wie viele Stunden werde ich am Tag arbeiten? In dem Schreiben steht nur, dass man beabsichtigt mir eine betriebliche Umschulung zu bewilligen. Und ganz unten, dass meine Reha Beraterin erst in 3 Wochen wieder zurück ist. Deshalb wollte ich vorab Informationen sammeln. Habt noch einen sonnigen Tag, liebe Grüße Angi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelina,

die Gestaltung einer betrieblichen Umschulung und die individuellen Bedingungen hängen vom konkreten Bereich bzw. vom konkreten Betrieb ab. Eine abschließende Erörterung der Fragen ist in diesem Rahmen nicht möglich; bitte setzen Sie sich daher mit der Rehafachberaterin des zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Blick auf die beabsichtigte betriebliche Umschulung abzustimmen.

Aufgrund einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht Übergangsgeldanspruch.

Erforderliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten im Zusammenhang mit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können übernommen werden.

Für Personen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, sind teilweise Beiträge zu gewissen Sozialversicherungszweigen vom Übergangsgeld abzuführen.

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2 Antworten

???am 21.06.2014 | 20:51
du hast auch bei einer betrieblichen Umschulung anspruch auf übergangsgeld. andere fragen beantwortet lieber der experte.
fortalezaam 21.06.2014 | 21:03
Die meisten Information stehen in internet frei zur Verfügung, einfach mal die Suchfunktion benutzen. Welche Leistungen z.Bsp. man erhält. Naja, bei jeder Ausbildungsform, Schule oder Betrieb, sind die meisten in einem jüngerem Alter, das wird nicht zu umgehen sein. Und bei jeder Ausbildungsart findet der theoretische Unterricht in einer Schule statt. Auf jeden Fall ist die Einschätzung des Sachbearbeiters entscheidend. Fähigkeiten, Vorkenntnisse, persönliche Belastbarkeit sind entscheidend. Die Umschulung kostet viel Geld und da wird schon genauer hingeschaut wo und wie das Geld in ihre Ausbildung investiert wird. Ich empfehle Ihnen, die nächsten drei Wochen gut zu nutzen und sich für eine berufliche Richtung zu entscheiden. Und dazu viele Informationen sammeln.
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