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Betriebsabfindung in die Deutsche Rentenversicherung??

von Cerres06.05.2009 | 13:20
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2 Antworten

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Guten Tag, ich habe heute in einem betriebsinternen Gespräch erfahren, dass anstelle von ATZ eine Abfindung für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb geleistet wird. Diese Zahlung soll in die Deutsche Rentenversicherung fließen mit dem Hintergrund, dass diese Abfindung dann nur noch zu 50 % zu versteuern wäre! Des weiteren erfolgt die Rentenzahlung aus der Abfindung vorzeitig (mit 60 Jahren, bzw. bis 62 Jahren) und unterliegt nicht der Abschlagszahlung! Es heisst, die Rente bzw. die Abfindung wird deklariert als Entschädigungszahlung für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben und deshalb gelten diese Regelungen! Stimmt das so oder ist da ein Pferdefuss, der nicht wirklich transparent gemacht wurde. Vor allem mit der 50%igen Besteuerung sehe ich hier ein Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip. Und ebenso klingt es unglaubwürdig die Rente vorzeitig zu erhalten ohne Abschläge! Würde mich freuen hier Ihren Rat zu diesem Thema zu lesen. Es geht hier im Betrieb um die 59-61 jährigen, die dieses bzw. nächstes Jahr gehen sollen. MfG Cerres

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sinnvoll wäre ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers unter Vorlage der schriftlichen Unterlagen, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. So wie ich Ihrer Schilderung entnehme, kann ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber bereit ist, den Betrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung erforderlich wäre, bereit zu stellen. Eine Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung ist grundsätzlich möglich.

Interessant ist dann für Sie zu erfahren, wann Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit und ohne Abschläge eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Klären Sie dies daher bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger vorher ab.

1 Antworten

Oh-JAHam 06.05.2009 | 15:15
Schon der Begriff "Betriebsabfindung" sagt aus, dass hier nicht nur mit einer Stange in einem Nebel herumgeirrt wird. Der Experte hat das sehr vorsichtig und umfassend formuliert. Da könnte einiges schief laufen. Also: Alles schriftlich und dann zur Beratung. Ggf. noch einen Rechtsrat einholen. Kostet nichts im Verhältnis, was danach sein könnte.
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