Sinnvoll wäre ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers unter Vorlage der schriftlichen Unterlagen, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. So wie ich Ihrer Schilderung entnehme, kann ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber bereit ist, den Betrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung erforderlich wäre, bereit zu stellen. Eine Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung ist grundsätzlich möglich.
Interessant ist dann für Sie zu erfahren, wann Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit und ohne Abschläge eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Klären Sie dies daher bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger vorher ab.