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Experten-Antwort

Betriebsbedingte Kündigung/ Vertragsauflösung - geplante Reha

von Margarethe 06.10.2024 | 17:19
85 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe von der Rehaklinik den Beginn meiner Reha zwischen Mitte Oktober und Mitte Januar genannt bekommen! Genaues Datum werde ich mit max. 2 Wochen Vorlauf erfahren! Die Reha wird, da psychosomatisch, mindestens 5 Wochen dauern! Nun hat mein AG meine komplette Abteilung darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese zum 31.01.25 aufgelöst wird! Die möglichen Bedingungen werden aber erst noch mit dem Betriebsrat ausgehandelt! Ich werde also evtl. gekündigt oder unterschreibe einen Aufhebungsvertrag! Es ist somit auch möglich, dass meine Reha über den Beschäftigungszeitraum hinaus andauert! Ist es möglich, dass ich „Ärger“ bekomme, wenn die Reha über den Beschäftigungszeitraum hinaus andauert? Vielen Dank für baldige Info! Es ist schon sehr viel Unruhe und Unklarheit in meinem Leben & etwas Sicherheit würde gut tun

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Margarethe,

 

klären Sie bitte Ihre arbeitsrechtlichen Besonderheiten mit der Reha-Abteilung, die Ihren Bewilligungsbescheid erstellt hat.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Margarethe,

 

die Durchführung Ihrer Rehabilitation steht einer möglichen Vertragsauflösung nicht entgegen. Ausnahme Sie würden einen Altersrentenantrag stellen.

 

Sie sollten sich nur informieren, wer für die weitere Zahlung Ihres Einkommens während der Rehabilitationsmaßnahme zuständig ist. Je nach Sachverhalt bekommen Sie Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld von der deutschen Rentenversicherung.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Eins nach dem anderenam 06.10.2024 | 17:35
Nein, "Ärger" bekommen Sie deswegen nicht, und das ist jetzt auch nicht Ihr Problem. Jetzt warten Sie erst einmal ab, was mit Ihrem Arbeitsverhältnis wird. Wenn es dann überhaupt zum 31.1.25 enden sollte und die Reha erst Ende Dezember beginnen sollte, dann klären Sie das weitere Vorgehen mit der DRV. Sie können, wenn es Sie beruhigt, auch jetzt schon mit der Sachbearbeitung bei der DRV in Kontakt treten und sie entsprechend informieren und um Rat fragen. Die Reha wird deswegen nicht verfallen und Sie müssen sie natürlich auch nicht selber bezahlen. Wichtiger ist jetzt Ihre Arbeitsplatzproblemm und dass Sie nicht vorschnell irgendwelche Ausflösungsverträge unterzeichen. Da kann man unglaublich viel falsch machen. Und wenn überhaupt Aufhebungsvertrag, dann nur nach intensiver juristischer Beratung und Klärung.
Rehaam 06.10.2024 | 17:47
Was Sie hier erfragen wollen, ist doch ein arbeitsrechtliches und kein rentenrechtliches Problem. Die Reha ist bewilligt und ob Sie darüber hinaus Ärger mit Ihrem Arbeitgeber bekommen, ist doch nicht das Problem der Rentenversicherung.
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