Guten Tag Margarethe,
klären Sie bitte Ihre arbeitsrechtlichen Besonderheiten mit der Reha-Abteilung, die Ihren Bewilligungsbescheid erstellt hat.
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Guten Tag Margarethe,
klären Sie bitte Ihre arbeitsrechtlichen Besonderheiten mit der Reha-Abteilung, die Ihren Bewilligungsbescheid erstellt hat.
Hallo Margarethe,
die Durchführung Ihrer Rehabilitation steht einer möglichen Vertragsauflösung nicht entgegen. Ausnahme Sie würden einen Altersrentenantrag stellen.
Sie sollten sich nur informieren, wer für die weitere Zahlung Ihres Einkommens während der Rehabilitationsmaßnahme zuständig ist. Je nach Sachverhalt bekommen Sie Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld von der deutschen Rentenversicherung.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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