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Betriebsrente

von Sabine P.13.01.2010 | 19:19
2413 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage, muss ich dann auch gleich Antrag auf Betriebsrente stellen, damit mir hier nichts verfällt (eigentlich möchte ich nicht, dass der Arbeitgeber von meinem Rentenantrag erfährt)? Gibt's hier irgendwelche Paragraphen? Vielen Dank im Voraus!

13 Antworten

Rentnerinam 13.01.2010 | 20:15
Bevor hier jemand schreit: "Falsches Forum!": Normalerweise müssen Sie sich bei Ihrer Zusatzversorgung erst melden, wenn Sie den Rentenbescheid der DRV in Händen haben, die brauchen dann inder Regel eine vollständige Kopie.
No goam 14.01.2010 | 07:59
Die Frage von Saibe bezieht sich ja auf das Rentenrecht,somit wird hier niemand schreiben Falsches Forum.Sie haben es wohl immer noch nicht verstanden,liebe Rentnerin.Die Superhellen Köpfchen die hier Ihren Arbeitslosengeldanspruch oder Ihre sämtlichen Steuerfragen klären möchten,oder Ihre Beiträge zur Krankenversicherung erfragen wollen,oder die Zutaten für den Auflauf aus Mutters Zeiten,die werden zurecht mit dem Hinweis Falsches Forum bedacht.( auch wenn ich bezwiefel,das man solche Menschen erreicht, man sieht ja an Ihren frechen, und bösartigen Reaktionen, das Ihnen jegliche Intelligenz fehlt ) So,nun zurück zum Thema. Die Betriebsrente wird erst beantragt,nachdem die gesetzliche Rente ( positiv ) entschieden wurde.Somit brauchen sie sich keine Sorgen zu machen,das Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren müssen.Den Antrag auf B-Rente stellen sie erst mit Ihrem Rentenbescheid.
Tschackaam 14.01.2010 | 08:16
Hallo Sabine, grundsätzlich wird eine Betriebsrente tatsächlich erst bearbeitet, wenn die gesetzliche Rente positiv entschieden hat, also Sie den Rentenbescheid in den Händen halten. Den Antrag können Sie aber auch schon stellen, sobald die gesetzliche Rente beantragt wurde. Liegt ganz bei Ihnen. Nichts desto trotz bezieht sich Ihre Frage jedoch NICHT auf die gesetzliche RV, somit hat die @Rentnerin Recht und No go ist auf dem Holzweg... Denn die DRV kann Ihnen nicht vorschreiben, wann Sie eine betriebliche Versorgung beantragen können/müssen, interessiert die auch überhaupt nicht! Wenn Sie derzeit AU sind und nicht möchten, dass der AG vom Rentenantrag Kenntnis erlangt, dann behalten Sie es für sich solange es geht. Ich verstehe Sie schon!!! Vielleicht rufen Sie nochmal bei der Sachbearbeitung Ihrer DRV an und bitten um Mitteilung in wie weit die DRV Schriftwechsel hinsichtlich der beantragten Rente mit Ihrem Arbeitgeber führt/führen muss. Spätestens dann wird Ihr AG vom Rentenantrag erfahren! MfG und alles Gute Tschacka
No goam 14.01.2010 | 08:40
Ich habe nichts davon geschrieben, das sich die Frage auf die gesetzliche RV bezieht.Ich habe lediglich gesagt, das es eine Frage zum Rentenrecht ist, und somit in diesem Forum richtig ist,weil Rentnerin von "Falsches forum " anfing.
Tschackaam 14.01.2010 | 08:45
Hallo No go, ja, dass hab ich schon so verstanden. Trotzdem ist eine Frage zum "Betriebs"Rentenrecht und die kann ein @Experte der DRV hier nicht beantworten! So war das gemeint :) LG Tschacka
No goam 14.01.2010 | 10:16
Hi Tschacka, ich see.Aber im Eingangstext steht doch folgendes.... Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge. Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung oder persönliche Vorsorge. Hier antworten Ihnen erfahrene Beraterinnen und Berater Ihrer Deutschen Rentenversicherung auf Ihre individuellen Fragen. Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge .... also da erscheint meines Erachtens deutlich 2 mal das Wort BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE.... oder nicht ;-))))))
Sabine P.am 14.01.2010 | 10:51
Das Problem ist ja, dass die Rentenverfahren, wenn's vor Gericht geht, sehr lange dauern können. Wenn ich jetzt also am Ende - evtl. nach Jahren - rückwirkend meine Betriebsrente beantrage, verjähren da keine Ansprüche??
B´sonam 14.01.2010 | 11:53
Das sollten sie mit der zuständigen Stelle klären. (Zuständig ist der, von dem sie dann mal die Betriebsrente bekommen :o)
Tschackaam 14.01.2010 | 12:32
Hallo No go, ja, da stimmt schon... aber bei der Frage von Sabine geht es nicht um die Möglichkeiten einer betrieblichen AVOR, sondern um rechtliche Fragen zur Betriebsvereinbarung und das muss man unterscheiden! Rentenrechtliche Fragen: DRV betriebliche Fragen:Betrieb/Versicherer/Personalabteilung/Betriebsrat etc. Daher kann hier kein @Experte eine Auskunft erteilen. Klar können Tipps gegeben werden, aber mehr nicht! Hier geht die Frage auch schon weit über eine Auskunft hinaus, da ja bereits ein Rentenantrag gestellt wurde und Sabine benötigt eine klare Ansage!!! Daher muss sie sich auch mit der Stelle in Verbindung setzen, welche die Betriebsrente zahlt! Verbindlich ist hier sowieso nix! MfG Tschacka
Tschackaam 14.01.2010 | 12:39
sorry, hab's gerade gemerkt. Rentenantrag noch nicht gestellt, aber beabsichtigt. Kommt aber trotzdem das Gleiche Ergebnis raus. Fragen zur Bertriebsrente sind hier nicht ganz richtig! MfG Tschacka
nochmal Rentnerinam 14.01.2010 | 14:57
"verjähren da keine Ansprüche" Wenn Sie sichergehen wollen, fragen Sie mal "nur so" bei Ihrer Zusatzversorgung, ob die eine Satzung hat und Ihnen schicken kann. Bei den meisten steht aber drin, dass Ansprüche nach 4 Jahren verjähren. das dürfte reichen.
Wolfgangam 14.01.2010 | 20:33
Hallo Tschacka, der Hauptlink in der Themen-Navigation: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. und die Einleitung für das Forum: "Das ist Ihr Expertenforum zu allen (!) Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche (!) Altersversorgung (...) lässt aber keinen anderen Schluss zu, dass auch das Thema hier intensiv behandelt wird/beantwortet werden kann. Wenn der Site-Betreiber sich das auf die Fahnen geschrieben hat (und nur DRV-Experten beteiligt ;-) kann man das nicht Fragestellern anlasten, dass Sie hier in dem Bereich offensichtlich 'in die Irre' gelockt wurden. Dann muss das inhaltlich klar gestellt werden, bevor hier User (weiter) falschen Erwartungen anheim fallen und Ihnen auch noch dummdreist 'Falsches Forum' an die an die Backe geklatscht wird. Gruß w.
Sabine P.am 14.01.2010 | 22:30
Danke Wolfgang, genau wegen dieser Beschreibung habe ich die Frage gestellt und auch nochmal nachgehakt!!!! Vielen Dank auch an alle anderen!
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