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Betriebsrente

von manuel11.02.2010 | 23:49
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12 Antworten

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Wie verhaelt es sich eigentlich mit der Betriebsrente bei einem Bezug von EM-Rente? Wird die dann anteilsmaessig faellig-d.h. EM-Rente 50 % bedeutet auch Anspruch der erworbenen Zusatzrente 50% ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die die Betriebsrente zahlende Stelle.

11 Antworten

Tschackaam 12.02.2010 | 07:55
Hallo manuel, nee, regelmäßig werden Betriebsrenten nur bei einer "Vollrente" gezahlt. Aber fragen Sie doch mal den Betrieb, welcher die Rente zahlen würde :-) MfG Tschacka
Winfridam 12.02.2010 | 09:29
Hallo manuel, Betriebsrenten und Renten von Zusatzversorgungen wie VBL, Kirchliche KZVK, usw. werden wie die normale Rente bei teilw. Erwerbsminderung gezahlt. Abzüge werden wie bei der DRV berechnet. Aber Krankenkasse und Pflegeversicherung werden voll abgezogen. Mfg Winfrid
Bonsaibikeram 12.02.2010 | 09:57
@ Winfrid, ich erhalte eine EM seit 2005 und meine VBL zahlt erst mit Erreichen der Regelaltersrente.
Bonsaibikeram 12.02.2010 | 10:13
@ all, diese Aussagen haben mich jetzt stutzig gemacht und ich habe noch mal bei meinem Arbeitgeber nachgefragt. " Auch bei voller EM oder teilweiser EM- Rente zahlt die VBL. Allerdings nicht automatisch, sondern auf Antrag. D.h. ich koennte die Teil-EM bei der VBL beantragen und dieses mit den ueblichen Abschlaegen 10,8% plus Sozialabgaben." Wenn ich keinen Antrag stelle, sondern erst mit Altersrent bei Behinderung, wuerde ich die volle VBL-Rente beziehen ohne 10,8% Abschlag, aber mit normalen Sozialabgaben. Ist das so richtig?
Tschackaam 12.02.2010 | 10:09
sag ich doch! @bonsaibiker, Sie erhalten eine teilweise EM-rente oder? denn eine Freundin von mir bezieht auch EM (voll) und erhält die VBL dazu. MfG Tschacka
Bonsaibikeram 12.02.2010 | 10:39
Die VBL Rente wird genauso behandelt wie die GRV. Da mir darueber nichts bekannt war, sind mir 3 Jahre floeten gegangen. Werde sofort einen Antrag stellen.
Tschackaam 12.02.2010 | 11:09
oh, das ist mir auch neu! und für Sie echt super ärgerlich! gut zu wissen! Danke auch an Winfrid... schönes WE Tschacka
Tschackaam 12.02.2010 | 11:44
Hallo nochmal, also das hier habe ich gefunden (ohne Gewähr!): "§ 46 VBLS Antrag, Entscheidung und Rechtsmittel (1) 1Die Anstalt zahlt Leistungen nur auf schriftlichen Antrag. 2Der Antrag ist, wenn die/der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls oder im Zeitpunkt ihres/seines Todes pflichtversichert war, über den Arbeitgeber, bei dem sie/er zuletzt in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat, bei der Anstalt einzureichen. 3Dem Antrag sind die von der Anstalt geforderten Urkunden und Nachweise beizufügen." Hätte in Ihrem Fall da nicht der Arbeitgeber die VBL beantragen müssen oder verstehe ich das hier falsch? Winfrid, was sagen Sie dazu? LG Tschacka
rentneram 12.02.2010 | 13:53
Wie kann man einfach irgendwas annehmen, was man vielleicht mal gehört hat, statt bei der zuständigen Stelle wenigstens mal nachzufragen?
Bonsaibikeram 13.02.2010 | 12:17
@ rentner, danke fuer den hilfreichen Kommentar. Ich hatte Rechtsbeistand, Sozialanwalt und Behindertenvertretung des AG und niemand gab jemals auch nur einen Hinweis. Selbst die Nachfrage durch meinen Anwalt bei der VBL bezueglich der Fortzahlung von freiwilligen Zahlungen durch die gegnerische Versicherung bei Teil-EM-Rente kam kein Hinweis. Zur Zeit kurz nach dem Unfall hatte ich andere Dinge im Kopf als rentenrechtliche Fragen. Eine Frage noch @ all, wird die VBL-Rente jetzt auch auf meine Teil-EM- Rente der GRV angerechnet?
dgam 16.02.2010 | 08:34
Hallo Tschacka, der AG kann den Rentenantrag nicht stellen. Wenn er allerdings was von der Rentengewährung gewusst hat, hätte er dem AN wenigstens mal einen kleinen Hinweis geben können. Der Arbeitgeber ist zwar nicht dazu verpflichtet und darf auch keine Rentenberatung machen, aber ein bisschen Fürsorge darf es schon sein.
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