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Experten-Antwort

Betriebsrente

von arme Rentnerin23.12.2015 | 20:11
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7 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit dem 1.11. eine EMR von 600,- Euro und eine Betriebsrente von 40,- Euro. Jetzt sagte man mir ich bräuchte für die Betriebsrente eine Steuerkarte mit der Steuerklasse 6. Hier werden ja einige sein, die auch eine ZVK bekommen. Stimmt das mit der Steuerkarte ???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo arme Rentnerin,

ob und inwieweit für den Bezug einer Betriebsrente die Vorlage einer Steuerkarte erforderlich ist, können wir in diesem Forum nicht klären. Bitte wenden Sie sich hierzu an die ZVK und ggf. auch an Ihr zuständiges Finanzamt zur Klärung Ihrer Fragen.

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6 Antworten

Schadeam 23.12.2015 | 21:36
Fragen Sie doch bitte die Stelle, die Ihnen die Betriebsrente zahlt, ob die eine Steuerkarte brauchen......... Oder fragen Sie, da es um Steuern geht das Finanzamt.
W*lfgangam 23.12.2015 | 22:37
Hallo arme Rentnerin, vorab: sofern Sie über keine weiteren Einnahmen verfügen, keinen Ehegatten mit Einkommen haben, sind Sie doch wohl sicher mal im Sozialamt/Grundsicherung vorstellig geworden, um ergänzende Leistungen zu erhalten?! Betriebsrente/Steuern: hängt von der Art der Betriebsrente ab, ob direkt Steuern abgezogen werden oder Sie erst im Rahmen der ESt-Erklärung fällig werden. Folgen Sie dem Rat von Schade/fragen Sie da nach, wo nach der 'Steuerkarte' gefragt worden ist ... ZVK (richtig wohl eher KZVK) versteuert nicht, genau wie VBL/ÖD – die brauchen keine 'Steuerkarte'. Gruß w.
Konrad Schießlam 28.12.2015 | 08:21
Wenn ich es richtig sehe wollten Sie über Sozialamt/Grundsicherung nichts wissen, vielmehr über Steuern., Grundsätzlich ist dem früheren Arbeitgeber für eine Betriebsrente eine Steuerbescheinigung-früher Steuerkarte- vorzulegen. Hier gibt es unterschiedliche Variationen von Betriebsrenten, steuer- lich meist gilt noch die frühere Ertragsanteil Besteuerung, leider aber muß der Empfänger den vollen Beitrag Krankenversicherung bezahlen bei entsprechend monatlicher Höhe. Nachdem für die EMR. Keine Steuerbescheinigung nötig ist kommt die Steuerklasse 1/III led./vh. In Frage. Es kommt aber nicht zum Steuerabzug, da bis 945 /1788 Klasse I/III keine Steuer anfällt. MfG.
arme Rentnerinam 28.12.2015 | 16:10
Danke, so ganz habe ich es noch nicht verstanden. Also: Ehemann 1100,- Rente + 250,- ZVK Ehefrau 600,- EMR + 40,- Betriebsrente sonst keine Einkünfte. Uns wurde uns nichts von einer Steuerkarte gesagt. Nur eine Ex Kollegin die im Personalbüro mal gearbeitet hat sagte mir das jetzt aber privat.
W*lfgangam 28.12.2015 | 16:54
Zitat von arme Rentnerin anzeigenausblenden
Hallo arme Rentnerin, _die_ muss es ja wohl wissen ;-) Wenn Sie ihre Betriebsrentenzahlstelle dazu/'Lohnsteuerkarte' nicht auffordert, warum sollten Sie sie dann/wem (?) vorlegen? Machen Sie einfach eine Einkommensteuererklärung und Sie sind auf der sicheren Seite, was an Steuern zu zahlen ist/meiner Einschätzung nach keine - ich bin aber nicht das Finanzamt! Gruß w.
Konrad Schießlam 28.12.2015 | 17:26
Das Verhalten der früheren Kollegin ist unverständlich. Die Grundsicherung fällt wohl auch ins Wasser. Meine aber. für beide Betriebsrenten ist Zu- ordnung von Steuerklassen notwendig, Zweckmäßig Klasse I für Ehemann und Klasse V für Ehefrau, bei diesen Beträgen fällt keine Steuer an, wurde auch keine vom Betrieb ab- geführt. Den Gang zum Finanzamt können Sie sich sparen, nämlich: 13200 Jahresrente 07200 dto. Ehefrau 30000 Betriebsrente 480 dto. Ehefrau ergeben ---------- 23880 und mit 70% steuerpflichtig 16.716,-- zu versteuerndes Einkommen. Freibetrag als Existenz Minimum in 2015 16944, da erübrigt sich abziehbare Beträge noch ab zuziehen. MfG.
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