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Experten-Antwort

Betriebsrente als bes. langjährig Versicherter

von gaggo12.06.2014 | 19:48
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5 Antworten

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Als besonders langjährig Versicherter (Jahrgang 1950) wollte ich eigentlich mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Richtlinien von 1991 für meine Betriebsrente sehen vor, dass ich, sobald ich eine Vollrente erhalte, auch meine Betriebsrente ohne Abschläge erhalte. Eine andere Regelung gibt es derzeit nicht. Jetzt sagte mir mein Chef, dass für die Betriebsrente die Regelaltersrente gelten würde. Also 65J + 4 Monate. Ist das richtig? Zweite Konstellation: Wenn ich jetzt als besonders langjährig Versicherter schon mit 64J + 3Monaten, also 9 Monate früher in Rente gehe, habe ich dann mit Vollendung meines 65ten Lebensjahres Anspruch auf meine volle Betriebsrente? Mir ist bewusst, dass die Rente mit 63 nicht die Betriebsrente mit einschließt. Mir geht es nur um die Betriebsrente mit 65 Jahren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gaggo,

Antworten zu einem Anspruch auf Betriebsrente können im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gegeben werden.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber, dem Personal- oder Betriebsrat oder von der Stelle, die die Betriebsrente zahlen wird zu dem Thema beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

W*lfgangam 12.06.2014 | 20:26
Hallo gaggo, Ihre Frage wird in diesem Forum schwer zu beantworten sein, da die 'Grundlagen' Ihrer Betriebsrente nicht bekannt sind - und ob es sich überhaupt um eine so genannte Betriebsrente handelt, oder eine andere Form der betriebsseitigen Altersversorgung. In welcher Branche sind Sie tätig? Haben Sie eine Betriebrentenvereinbarung vorliegen? Gelten tarifvertragliche Regelungen? Oder ist es nur eine Art Lebensversicherungsvertrag mit festem Auszahlungstermin. Grundsätzlich sollte eine betriebliche Altersversorgung spätestes auch mit Beginn jeder Rente der DRV beginnen (ggf. mit entsprechenden Abschlägen) oder, wie bei der erwarteten 'vorgezogenen' ungekürzten Rente ab 63 auch ohne Abschläge. Wenn Sie hier keinen weiteren Rat erhalten, können Sie die Frage mit der BaFin (Aufsichtsbehörde für priv. Versicherungen) klären: http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/versich… Gruß w.
KSCam 12.06.2014 | 21:04
sorry, aber zu diesem Thema wird ein DRV Mitarbeiter schweigen und sich nicht aus dem fenster lehnen. Ist ne andere Baustelle....
gaggoam 12.06.2014 | 21:01
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort, die mich jedoch etwas ratlos macht. Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrente und betriebliche Altersversorgung? Rentenvereinbarung liegt vor. Das Ganze nennt sich "Richtlinien für eine Versorgung der Angestellten des..............."und die Leistungsart ist eine Alters- u. Invalidenrente. Keine Lebensversicherung u. keine tarifvertragl. Regelungen. Dass ich vorgezogene Rente mit Abschlägen beziehen kann, weiß ich, möchte ich aber nicht. Die Arbeitgeber beharren darauf, dass der Gesetzgeber die Rente mit 63 nicht auf die Betriebsrenten bezieht und somit nicht in das Betriebsrentengesetz übernommen wird. Gruß gaggo
W*lfgangam 12.06.2014 | 21:38
Hallo gaggo > Das Ganze nennt sich "Richtlinien für eine Versorgung der Angestellten des..............."und die Leistungsart ist eine Alters- u. Invalidenrente. Keine Lebensversicherung u. keine tarifvertragl. Regelungen. Wer zahlt denn tatsächlich diese Versorgung, der Arbeitgeber selbst oder eine externe Stelle, der diese Leistung übertragen worden ist, die auch die Gelder verwaltet, die an die Richtlinien gebunden ist? Die wäre dann Antwortgeber für Ihre Fragen, nicht die 'Meinung' Ihres Arbeitgebers. Ich vermute aber, dass Sie AT-Beschäftigter sind mit entsprechenden Sonderregelungen. Nebenbei, wenn die Richtlinien aus 1991 immer noch uneingeschränkte Geltung haben sollten - eine so genannte Vollrente ist selbst die, die (heute) bis zu 18 % Abschlag hat. Der Begriff Vollrente hat nichts mit dem Rentenabschlag zu tun, sondern wird nur in Verbindung mit einer Teilrente wegen parallelem (zu hohem) Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze verwendet. Wir werden Ihr Problem hier nicht aufschlüsseln können - dazu wären die Richtlinien zu sichten, die für Ihre Betriebsrente gelten. Gruß w.
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