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Experten-Antwort

Betriebsrente als einzige Einnahme

von Raire09.01.2019 | 13:47
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir wurde im März 2018 nach 41 Jahren und 2 Monaten Betriebszugehörigkeit zum 31.10.2018 gekündigt. Es ist eine betriebsbedingte Kündigung, da die Firma zum 31.10.2018 geschlossen wurde. Ich bin derzeit 59 Jahre und 9 Monate alt. Im November und Dezember 2018 war ich 2 Monate arbeitslos gemeldet. Ende Januar 2019 bekomme ich eine einmalige Abfindungszahlung gemäß Sozialplan unter Berücksichtigung der Fünftelregelung. Ich habe mich ab Januar 2019 für das komplette Kalenderjahr 2019 aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet, da dies steuerliche Vorteile für mich bringt und lebe in 2019 von der Abfindung, Krankenkassenbeitrag für 2019 bezahle ich freiwillig selbst in Höhe der Mindestbemessungsgrenze. Mit Vollendung des 63. Lebensjahres gehe ich vorzeitig mit Abschlag in Rente. Nun zur eigentlichen Frage: Ich habe einen unverfallbaren Anspruch auf Betriebsrente. Diese Betriebsrente kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende 3 Voraussetzungen erfüllt sind: > a.) Ich bin aus dem Unternehmen ausgeschieden (ist erfüllt), b.) Ich habe das 60. Lebensjahr vollendet (ist im April 2019 erfüllt), c.) Ich übe keine Erwerbstätigkeit aus (ist erfüllt) Wenn ich nun ab April 2019 die Betriebsrente als einzige regelmäßige Einnahme beantrage, welche Abzüge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) sind zu bezahlen? Muss ich diese Abzüge selbst überweisen oder bezahlt der Pensionssicherungsverein unter Abzug der Abzüge aus? Vielen Dank für Ihre Antworten !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2019 | 15:54

Hallo Raire,

zumindest zur Rentenversicherung sind keine Beiträge aus der Betriebsrente abzuführen. Hinsichtlich der Frage der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Zur Klärung steuerrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

7 Antworten

Hahoam 09.01.2019 | 14:03
Kommt auf die Hōhe an. Ich zahle für meine Betriebsrente keine Abgaben, weil kleiner als 130 Euro. Ansonsten KV /PV prozentual.
Konstantinam 09.01.2019 | 14:10
Unter U Einkommensteuer.
Hajoam 09.01.2019 | 14:28
AV: 0 RV: 0 bis 152,25€ montl. KV 0 PV 0 ab 152,26 monatl. KV volle Kanne PV " " Steuer kommt auf andere Einnahmen/Belastungen an: 2018 erst ab 9000,-€ jährlich Steuerpflichtig(ledig)
Raiream 09.01.2019 | 15:00
Danke für die Antworten ! Meine Betriebsrente liegt so bei 400,00 Euro, d.h. ich muss davon ca. 19% für KV + PV je Monat abführen, richtig? Oder muss ich für die KV + PV 19% auf den Mindestbemessungsbeitrag in Höhe von ca. 1040,00 Euro bezahlen ?
Hajoam 09.01.2019 | 15:11
Volle Kanne, sollte heißen ca. 19% Abzug(wird gleich bei der Pensionskasse einbehalten und bei Änderung angepasst) für KV/PV auf den gesamten Bruttorentenbetrag, also 400,- - 19% = Netto. Die Politiker unseres Vertrauens sind aber dabei das Gesetz zu ändern... Ob es besser für uns Kleinstrentner wird, das wird sich zeigen.
Meine Meinungam 09.01.2019 | 16:34
Hallo. So lange Du freiwillig GKV bist gibt es einen Mindestbemessungsbeitrag. Wenn Du Rente bekommst wirst du ja vielleicht Pflichtmitglied. Da ist dann der Beitrag nach der Höhe.
Guten Tag allerseitsam 09.01.2019 | 16:59
Guten Tag, wenn sie im April 2019 das 60. Lj. erreicht haben und dann einen Anspruch auf die Betriebsrente haben, werden sie ab dem 01.05.2019 die Betriebsrente erhalten. Sie zahlen dann gesetzliche Sozialversicherungsabzüge in 2019: KV: 14,6% - denn sie haben keiner AG mehr der die Hälfte zahlt KV Sonderbeitrag: 0,45% (hängt von ihrer KK ab) PV: 3,05% mit Elterneigenschaft oder PV: 3,3% ohne Elterneigenschaft Die Beiträge werden direkt von ihrer auszahlenden Betriebsrenten-zahlungsstelle abgeführt.
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