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Betriebsrente - Anspruch auch für die Witwe?

von Thomas Dimos26.11.2010 | 07:07
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3 Antworten

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Guten Morgen, im September 2004 verstarb mein Vater. Bis zu diesem Zeitpunkt bezog er zu seiner mon. Altersrente zusätzlich noch eine kleine Betriebsrente von ca. 75,00 EUR / Monat. Nach seinem Tode wurde diese Betriebsrente von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg) sofort eingestellt. Meine Mutter ist seitdem Witwe und bezieht zu ihrer kleinen Altersrente noch die Witwenrente. Allerdings möchte ich gerne wissen, ob sie die ganzen Jahre auch evtl. Anspruch auf die Betriebsrente hatte oder noch hat bzw. auf einen Teil davon... Falls ja, kann man beim Rententräger rückwirkend einen Antrag stellen? Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort. Mfg.

3 Antworten

Thomas Dimosam 26.11.2010 | 07:40
Sorry, Sie haben recht, das war die Allianz und nicht die LVA. Auf jeden Fall danke für die Antwort. Ich habe die Unterlagen von damals noch und werde heute noch mit der Zahlstelle Kontakt aufnehmen. Den damaligen AG gibt es leider nicht mehr, vor 2 Jahren Insolvenz gemeldet...
Skatrentneram 26.11.2010 | 07:27
Hallo Thomas, falls es sich hier wirklich um eine Betriebsrente handelt, wird diese nicht von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt bzw. eingestellt. Betriebsrenten werden vom ehemaligen Arbeitgeber oder einem Versorgungswerk gezahlt. Sie sollten sich daher unbedingt mit dem ehemaligen Arbeitgeber bzw. der damaligen Zahlstelle in Verbindung setzen ob Ihrer Mutter hier noch etwas zusteht. Mir sind aber auch Zahlstellen bekannt, so z.B. die SoKa Bau, die zahlen nach dem Tod nur noch ein einmaliges Sterbegeld und keine weitere Witwenrente. Evtl. lag hier ebenso ein Fall vor. Sie sollten sich aber auf jeden Fall noch einmal erkundigen.
Anitaam 26.11.2010 | 10:07
Vielleicht gibt es noch Unterlagen von damals. Es kommt darauf an. Ich z.B. bekomme zwei Mini-Betriebsrenten. Eine aus der Tätigkeit in einem Industriebetrieb, da gäbe es keine Witwerrente. Eine aus dem öffentlichen Dienst, da schon, zu gleichen Konditionen wie bei der DRV (Kürzungen, Einkommensanrechnung). Am besten einfach Antrag stellen, mehr als Ablehnung kann nicht sein. Und rückwirkend gibt es meist keine Zahlung, sondern erst ab Antrag.
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