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Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel

von Stephan B.05.05.2014 | 13:37
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage in Bezug auf die Betriebsrente. IST-Situation: Bei meinem alten Arbeitgeber war ich bis 09/2011 beschäftigt. Bis zu meiner aktiven Kündigung habe ich ca. 3-4 Jahre in die dortige betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses wurde dieser Vertrag "ruhend" gestellt und mir wurden die Vertragsunterlagen "übergeben" bzw. übertragen. Nun bin ich seit 10/2011 bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt und zahle hier wiederum in eine andere betriebliche Altersvorsorge ein. Ich bin leider nie informiert worden (weder vom alten, noch vom neuen Arbeitgeber), wie man in dieser Situation am besten verfährt. Leider habe ich es selber ebenso versäumt, mich schlau zu machen. Nun die Frage an das Forum: Was kann ich jetzt noch aus der Situation machen, bzw. welche Möglichkeiten habe ich? Was ist mit den Rentenansprüchen aus meiner ersten Versicherung? Vielen Dank und Grüße Stephan

2 Antworten

Sponagelam 05.05.2014 | 17:30
Eine Betriebsrente rentiert sich bei gesetzlich Krankenversicherten im allgemeinen nur dann, wenn der Arbeitgeber mit mindestens 20 % mitfinanziert. Aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage zahlen sie in der Rente ca. 18 % Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem müssen sie die Betriebsrente voll versteuern. Da kommen insges. durchaus 40 % Abzüge insges. zusammen. Da die Versicherung und der Vertrieb auch was verdienen wollen, können sie davon ausgehen, daß die Hälfte ihrer Betriebsrente in der Rente weg ist. Zur Zeit scheint jedenfalls riestern besser zu sein, wenn der Arbeitgeber nichts zur Betriebsrente dazugibt, da hier keine Sozialversicherungsbeiträge in der Rente fällig werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Betriebskosten bzw. Verwaltungskosten der Versicherung nicht überhöht sind.
Frau Hueberam 05.05.2014 | 15:44
Lassen Sie sich mal ausrechnen, wieviel die alte Betriebsrente jetzt und bei Eintritt der Rente wert ist. Das kann man sich hochrechnen lassen. Wenn diese Betriebsrente jetzt weniger Wert ist als die eingezahlten Beiträge, sollte man einen Anwalt aufsuchen, der prüft, ob man den Arbeitgeber jetzt diesbezüglich in Regress nehmen kann. Der Arbeitgeber hat dafür einzustehen, daß die Betriebsrente mindestens dem Wert der eingezahlten Beiträge entspricht. Da sie bereits geraumer Zeit den alten Vertrag ruhen haben lassen, haben sie wohl das optimale getan. Denn privat weiterbezahlen rentiert sich im allgemeinen nicht (Ausnahme bei Direktversicherung möglich, hier müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllt werden), da sie dann doppelt Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hätten. Eine Übertragung des alten Vertrages (mit besseren Konditionen als der neue Vertrag) auf den neuen Arbeitgeber wäre möglich gewesen, ist aber oft problematisch und kann vom neuen Arbeitgeber verweigert werden.
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