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Experten-Antwort

Betriebsrente mit 60

von Stefan28.08.2021 | 15:04
141 Ansichten
3 Antworten

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Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalte ich meine Betriebsrente und werde die Zeit bis zur gesetzlichen Rente hiermit überbrücken. Frage : Habe keine weiteren Einnahmen, bin ich dann in der Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig pflichtversichert, oder muss ich zusätzlich KK Beiträge leisten, und wie verhält es sich dann mit dem Freibetrag auf die Betriebsrente ? Wie verhält es sich bei Ausübung eines Midijobs ? Für Antworten würde ich mich freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2021 | 12:09

Hallo Stefan,

bitte setzen Sie sich zu den Krankenversicherungsbeiträgen direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

2 Antworten

Schadeam 28.08.2021 | 15:08
Ist eine reine Krankenkassenfrage! Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ist nicht der Beratungsauftrag der DRV! Schönes WE
w°lfgangam 28.08.2021 | 19:51
Hallo Stefan, allein nur Betriebsrenteneinkünfte - OHNE KV-pflichtige Einkünfte - führen zur freiwilligen KV/PV, sofern nicht eine (kostenfreie) Familienversicherung möglich ist. Mindestbemessungsgrundlage für den freiwilligen Beitrag sind rd. 1000 €, grob also 190 € mtl. Einen FREIBETRAG auf die Betriebsrente gibt es nur, wenn Sie der Pflichtversicherung unterliegen und dann Beiträge im Rahmen der Pflichtversicherung zu errechnen sind. Midijob und KV? ...hm, damit sind Sie in der 'Gleitzone/NEU: Übergangsbereich bis 1300 €' und sind damit - sofern das das einzige KV-relevante Einkommen ist – auch pflichtversichert. Aber, das alles kann Ihnen Ihre GKV viel besser erklären – und welche Beiträge von welchen Einkünften fällig werden :-) Gruß w.
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