Hallo HansW,
die gesetzliche Rentenversicherung fordert keine Beiträge für die Auszahlung einer Betriebsrente.
Inwiefern andere Sozialversicherungszweige wie z.B. die Krankenversicherung bedient werden müssen, können wir als gesetzlicher Rentenversicherungsträger nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen daher sich direkt an die Krankenversicherung zu wenden.