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Experten-Antwort

Betriebsrente und Krankenkassenbeitrag im Ausland

von Spatzl12.10.2019 | 22:36
792 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, nächstes Jahr steht die Rente an ... plus solide Betriebsrente ... auf die ich verdammte Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Kann ich dieser Schmälung meiner Betriebsrente entgehen, wenn ich meinen "zweite Staatsbürgerschaft-Joker" ziehe, ins Ausland ziehe und meine deutsche Staatsangehörigkeit ablege? Wer weiß das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Spatzl,

bitte klären Sie diese Frage mit Ihrer Krankenkasse.

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12 Antworten

Ludgeram 12.10.2019 | 23:46
Welche Staatsbürgerschaft besitzen Sie denn noch? Wenn Sie in D nicht mehr Sozialversicherungspflichtig sind, werden von der Betriebsrente auch keine Beiträge mehr abgeführt. Bedenken Sie aber neben der Steuerpflicht auch eventuelle Überweisungskosten.
Tippsiam 13.10.2019 | 04:12
Hallo Spatzl, damit die Antworten hier für Sie aufschlussreich werden können, wäre es hilfreich, wenn Sie noch mitteilen, um welches Land es sich bei der "zweiten Staatsbürgerschaft" handelt. Schönes Wochenende! Tippsi
Ähnlicham 13.10.2019 | 06:04
Ich beziehe auch monatlich Betriebsrente neben meiner EMR und habe noch zusätzlich 2 größere Altervorsorgezahlungen im 5stelligen Bereich meines AG. Es ist doch völlig okay auf seine monatlichen Einnahmen Beiträge für die Krankenversicherung zu entrichten auch wenn man von mehreren Stellen Rente erhält. Bin aber trotzdem auf die Expertenantwort gespannt
DRVam 13.10.2019 | 07:38
Bei Verzug ins Ausland und den Folgen bezüglich der Krankenversicherung können Sie sich hier informieren. https://www.dvka.de/ Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse und nicht bei der Rentenversicherung. Vorsicht daher von Tipps von Personen in diesem Rentenforum zu anderen Rechtsgebieten. Hier gibt es viele „Schlaumeier“ die meinen zu allem Ihren Senf hinzugeben zu müssen, auch wenn es nicht direkt mit Rente zu tun hat oder gar nicht in der Entscheidungsgewalt der Rentenversicherung liegt.
Aber_Oder???am 13.10.2019 | 07:16
Aber insgesamt greift doch auch bei Renten- und Altersvorsorgeeinkünften die Beitragsbemessungsgrenze zur KV? Und die ist im 4-stelligen Bereich. _Oder??? (das Ausland nun mal außen vor gelassen....)
Tippsi (die echte)am 13.10.2019 | 08:22
da war wieder Namensklau am Werk, hat Langeweile am Wochenende und wird aktiv. Man mut a gönne könne
Kaiseram 13.10.2019 | 09:23
Tja, diese armen, verwirrten „Pseudoschreiber“ müssen ja wenigstens etwas haben, wenn ihnen sonst schon jegliche Anerkennung fehlt.
****am 13.10.2019 | 12:01
Hallo Spatzl, " Wer weiß das?" einzig und allein die Krankenkasse, bei der du vor Verzug in das Ausland versichert bist. Es spielt keine Rolle welche Staatsangehörigkeit du hast oder aufgibst, sondern nur in welches Land du gehst, welche Bestimmungen zur KV dort gelten und ob ein Abkommen mit diesem Land besteht, mit Portugal = EU besteht definitiv ein Abkommen. Noch ein schönes WE PS. auch der Experte wird dich an deine KK oder die DVKA verweisen.
Spatzlam 13.10.2019 | 11:38
Ich bin Portugiese - ist das wichtig?
KSCam 13.10.2019 | 13:15
Das sind Fragen für die nicht die DRV sondern die Krankenversicherung zuständig ist. Sie müssen Ihre Kasse kontaktieren, die wird Ihnen sagen welche Rolle die Staatsangehörigkeit für die Kassenbeiträge spielt (wahrscheinlich keine wenn Sie in D leben) und was passieren würde wenn Sie als Rentner ins Ausland ziehen. Da werden sich Rentenexperten eher bedeckt halten.
Mondkindam 14.10.2019 | 09:05
Hallo, bei Verzug nach Rumänien -also auch EU- ist es unabhängig von der Staatsangehörigkeit so, dass sobald auch in Rumänien Rente bezogen wird und man somit über diese Rente in Rumänien krankenversichert ist die Krankenversicherung in Deutschland entfällt. Wie die Krankenversicherung in Portugal funktioniert weis ich allerdings nicht. Also wie bereits von den Vorredner gesagt das ganze mit der Krankenkasse abklären.
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