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Und wer glauben Sie , kann Ihnen das hier nach jetzigem Stand der Gesetzgebung beantworten?Bisheriger Stand, mit Ihren Beispielzahlen: 700+90 = 790, über Freigrenze 155.75, also volle KV Geplanter Stand (lt. Presse, ohne Gewähr): 700+90-Freibetrag 159 = 631, darauf volle KVDanke für die Antwort. Derzeit werden von der VBL-Rente extra (90,-€) keine Beiträge abgeführt. Von der VBL-Klassik (700,-€) werden die vollen Beitrage abgeführt. Da es sich ja um 2 verschiedene Betriebsrenten handelt, VBL-Klassik keine Einzahlungen von mir, zur VBL-extra habe ich die Beiträge selbst gezahlt. Insoweit bin ich der Meinung, dass die 159,- € sowohl von der VBL-Klassik als auch bei der VBL-extra angerechnet werden. 2 Renten, 2 Freibeträge? oder doch ab 2020 Zusammenführung der Renten und (nur) insgesamt 159,- €?
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