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Zur Experten-Antwort springenHallo Ralf ,
nach dem Gesetz zur Verbesserung der [betrieblichen Altersversorgung:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html ( BetrAVG ) hat der Arbeitgeber gegenüber seiner ehemeligen Beschäftigten alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrenten durchzuführen. Dies gilt auch für Hinterbliebene der Betriebsrentner. Der Arbeitgeber entscheidet hier nach billigem Ermessen, je nach den Belangen des Versorgungsempfängers und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers.Die Anpassung richtet sich nach dem, seit Rentenbeginn eingetretenem Kaufkraftverlust.
Einfach nochmal beim Arbeitgeber oder der auszahlenden Stelle nachhaken.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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