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Experten-Antwort

Betriebsrentenanrechnung ?

von Sandra28.11.2019 | 23:15
352 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen, meine Mama ist in diesem Jahr verstorben und war 27 Jahre bei Siemens angestellt. Zum Todeszeitpunkt befand sich meine Mutter in Altersteilzeit in der inaktiven Phase. Bei Siemens hat meine Mutter Anspruch auf eine Betriebsrente die auf den Ehemann , auch im Todesfall , übertragen wird. Meine Eltern sind seit 1977 verheiratet und beide sind vor 1962 geboren. Wird die BR meiner Mutter in die " Einnahmen " meines Vaters mit einberechnet und fällt damit auch grundlegend in die Berechnung seiner Witwenrente oder zählt zu seinen Einnahmen nur seine eigene Altersrente? Danke und VG Sandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

davon ausgehend, dass die Betriebsrente Ihrer Mutter als Hinterbliebenenrente an Ihren Vater gezahlt wird, ist Ihre Frage zu verneinen.

Bei der Einkommensanrechnung wegen Todes ist ausschließlich auf eigenes beziehungsweise selbsterworbenes Einkommen des Berechtigten abzustellen; vom verstorbenen Versicherten abgeleitete Ansprüche sind im Rahmen des § 97 SGB VI nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Oder gibt es andere Regelungen?

Aber selbst dann sollte es bei der Einkommensanrechnung keine Rolle spielen.

Vielleicht können Sie das nochmal mit der für die Betriebsrente zuständigen Stelle klären!

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1 Antworten

Sandraam 29.11.2019 | 16:41
Nein meines Wissens sind keine anderen Regelungen getroffen worden. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Grüße Sandra
Deutsche Rentenversicherung
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