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Experten-Antwort

Betrug

von Sommer10.07.2023 | 18:08
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Mein Vater ist seit Januar 2023 verheiratet und bezieht weiterhin Witwenrente wem kann ich das melden?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sommer,

 

wir schließen uns den Vorrednern an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Renteam 10.07.2023 | 18:38
Normalerweise bemerkt das die DRV durch die Meldebehörden, aber es kann immer sein, dass mal jemand durchrutscht. Sie können, das anonym per Schreiben und am Besten Namen der Verstorbenen also Ihrer Mutter und Geburtsdatum an eine DRV in Ihrer Nähe melden. Was diese daraus macht ist erstmal zweitrangig. Durch so eine Meldung schützen Sie Ihren Vater vor einer möglichen Verschuldung, da dies normalerweise früher oder später immer rauskommt und bei Bösgläubigkeit kann die DRV bis zu 30 Jahre zurückfordern.
Hinzam 10.07.2023 | 19:16
Vielleicht bekommt dein Vater auch nur die Kapital-Abfindung wegen erneuter Heirat
Winteram 10.07.2023 | 21:06
Warum wollen Sie eigentlich Ihren Vater bei der DRV anschwärzen? Gönnen Sie Ihm nicht daß er eine neue Partnerin gefunden, oder Ihnen den Geldhahn zugedreht hat. Evtl. bekommt er ja wie bereits geschrieben eine Abfindung ist legal. Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, entfällt der Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn diese ist dafür gedacht, finanzielle Einbußen nach dem Verlust des Ehepartners abzufedern. Für ihren „Neustart“ können Betroffene aber eine Abfindung bekommen. Dafür ist lediglich ein formloser Antrag mit der neuen Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem davon ab, ob zuvor eine große oder kleine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wurde: Bei einer große Witwen- oder Witwerrente bekommen Versicherte grundsätzlich zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Kalendermonate als Abfindungssumme. Die Rentenzahlungen für die ersten drei Monate nach Rentenbeginn, das sogenannte Sterbevierteljahr, werden dabei nicht berücksichtigt. Wurde bei der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen angerechnet, ist der Rentenbetrag nach der Anrechnung ausschlaggebend. Die Abfindung der kleinen Witwen- oder Witwerrente wird bei einer Wiederheirat regelmäßig nur noch möglich sein, wenn diese Rente nicht bereits für 24 Kalendermonate bezogen wurde.
Danaam 11.07.2023 | 06:58
Moment ! Wie hat denn Ihr Vater geheiratet ? Was viele nicht wissen, man kann wieder heiraten ohne die Ansprüche zu verlieren und zwar kirchlich ! Also würde ich mal nicht vorschnell handeln. Wenn dieser nämlich per Standesamt geheiratet hat bzw. diese hat eintragen lassen, wird dieses automatisch übermittelt genauso wie Todesfälle.
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