Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Sinem Korkmaz,
die Krankenkassen, Versorgungsämter und Rentenversicherungsträger überprüfen den für die Leistungsgewährung ausschlaggebenden Gesundheitszustand der Versicherten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und je nach Fallgestaltung in geeigneter Weise.
Wenn Sie der Meinung sind, jemand bezieht eine Leistung zu Unrecht, steht es Ihnen frei, sich an den Träger dieser Leistung zu wenden und diesen auf evtl. Unrichtigkeiten hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Geissini, sonst haben Sie keine Probleme? Legen Sie sich einfach wieder hin. Diesen Schwachsinn den Sie schreiben, braucht kein Mensch. MfG JonasHallo! Sie sollten den Fall bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Was wird benötigt? 1. Person mit den bekannten Daten benennen (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) 2. Sachverhalt schildern (Was ist Ihr Anliegen, Was wollen Sie melden, Gibt es andere Stellen, die die Angaben bestätigen können? usw.) 3. Eigene Daten angeben für Rückfragen. Verleiht dem ganzen seriösität. Es gibt für ein mögliches Verfahren Zeugen (usw.) Hinweis: Es kann aber auch sein, dass der Rentenanspruch trotzdem zu Recht besteht. Dies kann natürlich nicht beurteilt werden. MfG Jonases muss auch noch die Religion des "Betrügers" angegeben werde. Ist er verheiratet? Wenn ja mit wem und was. Männlich oder weiblich. Vorbestrafungen natürlich ganz wichtig. Ist es ein "Linker" benötigt man keine weitere Beweise. Schläft der Betrüger nachts bei offenem Fenster? Schaut er im Fernsehen Satieresendungen ist er schuldig. Liest er die "TAZ" schuldig ohne weitere Erhebungen. Parkt er im Halteverbot dann ist er sowieso schuldig. Hat er ausländische Freunde oder Bekannte? Dann sofort den Verfassungsschutz einschalten.
Jeden Tag ne guteTat! Heute bescheissen wir den Staat! Armer Jonas. Ziehe Sie Ihre Zipfelmütze wieder ins Gesicht und suchen Sie weiter nache dem Bösen in diesem unserem Lande.es muss auch noch die Religion des "Betrügers" angegeben werde. Ist er verheiratet? Wenn ja mit wem und was. Männlich oder weiblich. Vorbestrafungen natürlich ganz wichtig. Ist es ein "Linker" benötigt man keine weitere Beweise. Schläft der Betrüger nachts bei offenem Fenster? Schaut er im Fernsehen Satieresendungen ist er schuldig. Liest er die "TAZ" schuldig ohne weitere Erhebungen. Parkt er im Halteverbot dann ist er sowieso schuldig. Hat er ausländische Freunde oder Bekannte? Dann sofort den Verfassungsschutz einschalten.Lieber Geissini, sonst haben Sie keine Probleme? Legen Sie sich einfach wieder hin. Diesen Schwachsinn den Sie schreiben, braucht kein Mensch. MfG Jonas
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