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Experten-Antwort

Beurlaubung

von Sylvie13.04.2011 | 11:31
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4 Antworten

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Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe mich aktuell zwecks Kindererziehung (6 und 11 Jahre alt) für ein Jahr beurlauben lassen. Wann macht eine private Weiterzahlung in die Rentenversicherung Sinn? Mit freundlichen Grüßen S

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr kann als Berücksichtigungszeit für die Rente anerkannt werden. Auf die Rentenhöhe wirkt sich diese Zeit nicht aus, zählt aber für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren mit. Eine freiwillige Beitragszahlung für das Urlaubsjahr ist nicht notwendig. Beachten sollten Sie jedoch die Zulagenberechtigung bei einem ggf. vorhandenen Riestervertrag, sollte die Beurlaubung ein Kalenderjahr umfassen.

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3 Antworten

P. Lilienthalam 13.04.2011 | 21:35
Hi Sylvie, da gibt es mehrere Unbekannte, es kommt darauf an, wie lange Sie diese Auszeit zur Kindererziehung nehmen und natürlich auf Ihr Alter. Dann erst kann man sehen, ob es sich lohnt, freiwillige Rentenbeiträge zu bezahlen. Sagen wir mal so, ein Jahr fällt nicht so gravierend - bei dementsprechendem Alter - ins Gewicht, mehrere Jahre dagegen sind schon relevant. MfG, P.L.
Elisabetham 13.04.2011 | 21:36
Diese Frage musst du dir konkret von einer Rentenberatungsstelle ausrechnen lassen.
P. Lilienthalam 13.04.2011 | 21:40
Nachtrag! Sie schreiben zwar - das hatte ich zu meiner Entschuldigung übersehen - dass Sie 1 Jahr nehmen wollen, wenn es denn dabei bleibt! Auch die Höhe Ihres Einkommens ist nicht unerheblich, beide Faktoren kommen noch als Berücksichtigung dazu. P.L.
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