Hallo Ursula.
leider kann ich Ihre Frage nur sehr, sehr allgemein und damit für Sie sicherlich ungenügend beantworten.
Mir ist nicht so ganz klar, was das für eine Maßnahme ist, von der Sie sprechen. Wer hat diese Maßnahme verlangt, wer hat sie bewilligt? Was wurde genau beantragt?
Sofern es sich um eine Vorbereitung oder Arbeitserprobung handelt, die von der Rentenversicherung bewilligt wurde (aber über 3 Monate?), handelt es sich nicht um eine „echte“ Reha-Maßnahme sondern zählt zum Verwaltungsverfahren.
Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf Übergangsgeld während dieser Maßnahme grundsätzlich nicht besteht. Der bisherige Leistungsträger – in Ihrem Fall die Krankenkasse – müsste eigentlich das Krankengeld bis zur Aussteuerung weiter zahlen, anschließend müsste Ihr Partner Leistungen beim Arbeitsamt beantragen. Übergangsgeld wird nur gezahlt bei medizinischen Leistungen zur Teilhabe (zur Verhinderung einer drohenden Erwerbsminderung oder Verhinderung einer Verschlechterung) oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Ich kann Ihnen leider nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem Reha-Träger in Verbindung zu setzen, um Ihre Fragen zu klären, insbesondere, da sich im Rahmen der Klärung vermutlich neue Fragen auftun werden.
Zur Fähigkeit des Trägers der Maßnahme zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit: der Träger beurteilt die Leistungsfähigkeit nicht. Er gibt lediglich eine Einschätzung im Rahmen des Entlassungsberichtes an. Die Beurteilung erfolgt durch den Sozialmedizinischen Dienst des Rententrägers, der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse.
Darüber hinaus steht es Ihrem Partner jederzeit frei, einen Rentenantrag zu stellen.