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Experten-Antwort

Beurteilung des zeitlichen Umfangs ................

von Egon21.05.2025 | 10:02
272 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Ich bin 60 Jahre alt und war in der Reha. ( Bin 60 % Schwerbehindert ) Ich wurde arbeitsunfähig entlassen für unter 3 Stunden im letzte Tätigkeit. Weiter unten steht aber:" Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann 6 Stunden und mehr!! Was bedeutet das?? Wie geht das für mich weiter? Gruß Egon

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

setzten Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, der kann Ihnen ausführliche Antwort über das Weiter Verfahren in Ihrem Fall geben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

am 21.05.2025 | 10:14
Das bedeutet ein aufgehobenes Leistungsvermögen für Ihre letzte Arbeit, aber vollschichtig in einem leidensgerechtem Job, so daß auf ihre Einschränkungen Rücksicht genommen wird
am 21.05.2025 | 10:16
Vermutlich wird sich die DRV wegen einer LTA (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ) bei Ihnen melden. Sie können dort aber auch selber einen Antrag auf LTA stellen. Das genaue Vorgehen ist individuell, da gibt es keine Allgemeinen Empfehlungen
Egonam 21.05.2025 | 10:23
Danke für Ihre Antwort Was ist LTA ?? Mit 60 noch eine Umschulung?? Muß ich selbst eine Umschulung beantragen?? Oh Gott ich bin geschockt. Mir wurde gesagt das ich mit 62 ohnehin in Rente könnte. Und dann noch eine Umschulung?
möglicham 21.05.2025 | 10:32
LTA ist noch viel mehr als nur Umschulung. Stellen Sie einfach den Antrag und warten Sie das Gespräch mit dem Reha-Fachberater ab. Vielleicht ist ja was dabei, dass Sie interessiert.
Tief durchatmenam 21.05.2025 | 10:53
Sie müssen gar nichts beantragen und brauchen auch nicht geschockt zu sein, also locker bleiben. Sie können aber, wenn Sie wollen, eine LTA beantragen (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Wenn Sie abehbar länger krank sein sollten, können sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob diese dann genehmigt wird oder nicht, erfahren Sie dann. Allerdings spricht der REhabericht eher dafür, dass eine EM-REnte noicht bewilligt würde (Zitat "Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann 6 Stunden und mehr!"). Aber sicher ist das nicht die DRV folgt nicht immer dem Reha-Entlassungbericht. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Schwerbehinderten-Rente erfüllen (GdB mindestens 50 muss zum Rentenbeginn gültig sein), können Sie natürlich trotzdem mit 62 Jahren in eine SB-Rente gehen mit 10,8 Prozent abschlag.
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