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Experten-Antwort

Bewertung Ausbildung

von Nira H.13.09.2014 | 13:44
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7 Antworten

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Hallo Zusammen, ich brauche ganz dringend Hilfe (natürlich mache ich auch noch einen Termin bei einer Beratungsstelle) Ich habe ab dem 17 Lebensjahr Abitur gemacht und Studiert (leider abgebrochen) , die vollen Anrechnungsjahre sind erschöpft, danach habe ich 3 Jahre voll verischerungspflichtig gearbeitet. Nun würde ich gerne eine Ausbildung im nächsten Jahre (3 Jahre zur Krankenpflegerin) beginnen, den Platz habe ich schon. Ich habe gelesen, dass die Ausbildung besonders gewertet werden kann, da diese ja Entgeltpflichtig ist (in meinem Fall 810EUR). Greift bei mir diese Sonderwertung überhaupt? Kann die DRV mir die Ausbildung "verbieten" oder kann ich Ärger bekommen? - Ich bitte um Holfe, bin echt unsicher Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nira,

die DRV wird Ihnen nicht verbieten, eine Ausbildung zu absolvieren.

Die bisher zurückgelegten Schulzeiten, soweit es keine Fachschule war, werden nicht auf die Lehrzeit angerechnet.

Bei der Bewertung der Lehrzeiten werden nicht 75 % des Durchschnittverdienstes aller Versicherten, sondern Ihres persönlichen Verdienstes zugrundegelegt. Diese Sonderbewertung erfolgt für 36 Kalendermonate nachgewiesene Ausbildung, worauf eine Fachschule angerechnet wird, da diese - im Gegesatz zu allen anderen Schul- und Studienzeiten- wie eine Lehre bewertet wird.

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6 Antworten

Nira H.am 13.09.2014 | 13:47
ach und falls das zur Beantwortung hilft: ich wäre bei Beginn 31
KSCam 13.09.2014 | 14:07
Quatsch, warum sollte die DRV es Ihnen verbieten eine Ausbildung zu machen. Und ob es in 36 Jahren wenn Sie 67 sind eine Sonderbewertung für frühere Ausbildungszeiten gibt? Davon werden Sie doch die Entscheidung heute was Gescheites zu lernen nicht abhängig machen?
Nira H.am 13.09.2014 | 14:23
Danke KSC, ich mache die Ausbildung auf jeden Fall. Ich beziehe mich auf diese Aussage der HP der DRV: Günstig für Azubis: Bis zu 3 Jahre Ihrer Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr werden höher bewertet. Das bedeutet, dass diese Zeit mit bis zu 75 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten für die Berechnung Ihrer Rente angesetzt wird. Klar, dass sich das positiv auf Ihre spätere Rente auswirkt. Greift das dann überhaupt bei mir? Ich habe Angst etwas falsch zu machen...ich kündige ja ganz normal bei meinem Arbeitgeber und das ausbildende Krankenhaus wrd mich ja dann wieder anmelden (dann eben als Auszubildende), ich habe einfach Bedenken, dass die DRV das alles von mir erklärt haben will...oder ist denen das Schnuppe, solange die Beiträge richtig abgeführt werden? Sorry, dass ich soviel frage, aber das ist gerade ein sehr wichtiger Schritt in meinem Leben und ich mag mich da absichern
W*lfgangam 13.09.2014 | 16:21
Hallo Nira, mal im Ernst, Ihr Versicherungsleben/späterer Versorgungsfall/Altersrentenbezug liegt noch sehr weit in der Zukunft ...bis dahin sind Sie 3x geschieden, was Ihre Versorgungssituation völlig durcheinanderwürfelt ;-) Es ist schön, dass Sie sich heute schon Gedanken für die Zukunft machen (!), nur, die DRV kann zwar nach heutigem Rentenrecht recht lange vorausschauen, doch politische Entscheidungen demnächst/in ferner Zukunft können alle Planungen über den Haufen werfen. Gruß w.
Nira H.am 13.09.2014 | 16:39
Hallo Wolfgang, danke für die Antwort....Stand heute würde es aber bei meiner Konstellation keine höhere Bewertung der Ausbildung geben, weil ich Ü25 bin, oder? Und ich habe verstanden, dass ich mir keine Sorgen machen muss
rabeaam 14.09.2014 | 11:06
Bei mir wurde eine späte Ausbildung - auch über 30 - dann als Fachschulausbildung auch höher bewertet. Man kann heute nicht sagen, wie das später mal sein wird, aber Sie machen heute nichts falsch, wenn sie diese Ausbildung beginnen. Rentenrechtlich wird alles bei der DRV gespeichert und zu gegebener Zeit mit den dann geltenden Gesetzen berechnet. Viel Freude an der Ausbildung!
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