Hallo Nira,
die DRV wird Ihnen nicht verbieten, eine Ausbildung zu absolvieren.
Die bisher zurückgelegten Schulzeiten, soweit es keine Fachschule war, werden nicht auf die Lehrzeit angerechnet.
Bei der Bewertung der Lehrzeiten werden nicht 75 % des Durchschnittverdienstes aller Versicherten, sondern Ihres persönlichen Verdienstes zugrundegelegt. Diese Sonderbewertung erfolgt für 36 Kalendermonate nachgewiesene Ausbildung, worauf eine Fachschule angerechnet wird, da diese - im Gegesatz zu allen anderen Schul- und Studienzeiten- wie eine Lehre bewertet wird.