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Experten-Antwort

Bewertung beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten

von Anker29.03.2011 | 22:31
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3 Antworten

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Was sind eigentliche beitragsgeminderte Zeiten bei der Rentenbewertung? Daß es beitragsfreie Zeiten, sogenannte Anrechnungszeiten gibt, war mir bekannt. Welche Funktion haben nun denn beitragsgeminderte Zeiten? Was sind das für Zeiten im Gegensatz zu beitragsfreien Zeiten und Beitragszeiten?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von „Sozialröchler“ und von „-_-„ wird zugestimmt.

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2 Antworten

Sozialröchler?am 29.03.2011 | 22:44
Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. Als beitragsgeminderte Zeit gilt auch die Berufsausbildung.
-_-am 29.03.2011 | 23:32
Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. Als beitragsgeminderte Zeit gilt auch die Berufsausbildung. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung unterliegen diese Zeiten einer besonderen Bewertung. § 71 Abs. 2 SGB 6 - Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) Für beitragsgeminderte Zeiten ist die Summe der Entgeltpunkte um einen Zuschlag so zu erhöhen, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, wegen einer schulischen Ausbildung und als Zeiten wegen einer beruflichen Ausbildung oder als sonstige beitragsfreie Zeiten hätten. Diese zusätzlichen Entgeltpunkte werden den jeweiligen Kalendermonaten mit beitragsgeminderten Zeiten zu gleichen Teilen zugeordnet. Beispiel: In einem Kalendermonat ist nur 1 Tag mit Beitragszeit belegt. Entsprechend niedrig wäre der Betrag bzw. wären die daraus resultierenden Entgeltpunkte, würde der Monat nur als Beitragszeit berücksichtigt. Den Rest des Monats lag aber eine Anrechnungszeit vor, deren Bewertung günstiger ist. Diesen "Ausgleich" schafft die Bewertung der beitragsgeminderten Zeit im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung.
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