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Experten-Antwort

Bewertung der Zurechnungszeiten

von Polli24.07.2019 | 11:10
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde eine volle EMR befristet bewilligt. Jetzt lese ich immer von: "Außerdem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Bewertung der Zurechnungszeit nicht berücksichtigt, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Wer wegen seiner Erkrankung keine Überstunden mehr machen konnte, in Teilzeit gewechselt ist oder lange Krankheitszeiten hat, muss sich keine Sorgen machen, dass sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirkt. Bei mir ist das genau der Fall..... lange Au-Zeiten ohne entsprechenden Verdienst, ALG 1 & ALG 2 Bezug... noch weniger Verdienst...auch die Bewilligung des LTA- Antrages brachte keine potentiellen Arbeitgeber, so wie es mir der Reha- Berater der DRV einreden wollte. Somit bin ich dann schnell von ALG 1 in ALG 2 gerutscht... alles negativ für meine Rente, wie ich jetzt merke. Zum Schluss aus massiven Gesundheitlichen Problemen im Niedriglohn- Sektor nur noch 4 Tage a 4h gearbeitet. Wie errechnet man in dem Fall, bei mir, die Rente? Die letzten 4 Jahre vor EMR sind ja defacto zu meinem Nachteil. Jetzt schon 3x einen Berater der DRV aufgesucht... alleine die Wartezeit für diese Termine beträgt ja jeweils schon min. 2 Monate.... und niemand ist in der Lage... mir das zu erklären. Was soll ich denn nun machen? Will natürlich wissen ob die Rechnung der DRV stimmt. Man hört ja schließlich sehr oft... das Gegenteil.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Polli,

die Bewertung von Zurechnungszeiten wurde durch gesetzliche Änderungen 2014 und 2018 neu geregelt.

Im wesentlichen wurden diese Zeiten verlängert, was regelmäßig zu einer besseren Bewertung führt.

Außerdem fallen, wie Sie richtig geschrieben haben, für Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn nach dem 30.06.2014 die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Bewertung der Zurechnungszeit heraus, wenn dies für den Versicherten günstiger ist.

Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich künftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.

Aber auch diese Neuregelung stellt eine Verbesserung in der Bewertung dar.

Sollten Sie eine Überprüfung/Erklärung Ihrer Rentenberechnung wünschen, könnten Sie dies auch schriftlich beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Pegasusam 24.07.2019 | 11:20
Fordern Sie sich die Berechnungsanlagen für Ihre Rente an und Sie können selbst sehen, ob beide Berechnungen (einmal mit den letzten 4 Jahren, einmal ohne) gemacht worden sind.
senf-dazuam 24.07.2019 | 11:45
Das sollte nun wirklich nicht so sein. Anhand der Anlagen zum Rentenbescheid sollte dies schnell darzustellen sine ... Wenn die Beratungsstellen keine zeitnahen Termine haben, versuchen Sie es mal bei Stadt/Gemeinde oder den sog. Versichertenältesten. Hier sollte schneller ein Termin zu bekommen sein und man kann sich hoffentlich ein bisschen mehr Zeit für Sie nehmen.
Konrad-Bertha-Siegfriedam 24.07.2019 | 13:19
Mit der Bewertung von Zurechnungszeiten hat dies (allein) nichts zu tun. Es geht um die Frage, wie die Gesamtleistungsbewertung zu Stande kommt, welche als beitragsfreien (und beitragsgeminderten) Zeiten mit-berechnet. Damit Sie erkennen, dass dies bei Ihnen erfolgt ist, und welchen Effekt dies hat, müssen Sie 1. sich die "ergänzenden Anlagen" zu Ihrem Rentenbescheid anfordern 2. in die "Anlage - Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" gehen 3. dort den Absatz "Vergleichsbewertung" aufschlagen.
Berateram 24.07.2019 | 13:21
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Guten Tag, ... alleine die Wartezeit für diese Termine beträgt ja jeweils schon min. 2 Monate.... und niemand ist in der Lage... mir das zu erklären. ...
Das sollte nun wirklich nicht so sein. Anhand der Anlagen zum Rentenbescheid sollte dies schnell darzustellen sine ... Wenn die Beratungsstellen keine zeitnahen Termine haben, versuchen Sie es mal bei Stadt/Gemeinde oder den sog. Versichertenältesten. Hier sollte schneller ein Termin zu bekommen sein und man kann sich hoffentlich ein bisschen mehr Zeit für Sie nehmen.
Ein mehr als verwegener Tipp, bezüglich der Berechnung an einen Versichertenältesten zu verweisen. In unserem Bereich sind die "Ehrenamtler" bei solchen, tiefer in das Rentenrecht gehende Fragen, meistens überfordert.
Fahrenam 25.07.2019 | 22:31
Wenn die nächstliegende Beratungstelle Wartezeiten von 2 Monaten und mehr hat, dann wäre es auch möglich sich eine Beratungsstelle an einem anderen Ort auszusuchen. Man kann das ja evtl. mit einer kleinen Wochenendreise verbinden oder einen Radausflug machen... oder oder .. Wer mobil ist, bekommt auch bald einen Termin
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