Hallo Polli,
die Bewertung von Zurechnungszeiten wurde durch gesetzliche Änderungen 2014 und 2018 neu geregelt.
Im wesentlichen wurden diese Zeiten verlängert, was regelmäßig zu einer besseren Bewertung führt.
Außerdem fallen, wie Sie richtig geschrieben haben, für Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn nach dem 30.06.2014 die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Bewertung der Zurechnungszeit heraus, wenn dies für den Versicherten günstiger ist.
Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich künftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.
Aber auch diese Neuregelung stellt eine Verbesserung in der Bewertung dar.
Sollten Sie eine Überprüfung/Erklärung Ihrer Rentenberechnung wünschen, könnten Sie dies auch schriftlich beantragen.