Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Beurteilung zur EM ist Experten auf dem Gebiet vorbehalten und das ist auch gut so. " Ein Amtsstubenarzt, der selbst nicht fachärztlich behandelt, ist wohl kaum ein Experte. Deshalb brauchen diese Ärzte auch keinen Notdienst zu leisten. Außerdem ist der Amtsstubenarzt der DRV prinzipiell Partei wie auch der sog. Hausarzt. Leider wird er juristisch nicht als Partei angesehen. Die einzige Chance unbeeinflußte Gutachten zu bekommen ist die Nutzung des Wahlrechtes nach dem SGB IX und das Verhindern der Offenbarung der Reha-Berichte und sonstiger Bewertungen an die Bürokraten der DRV. Transparenz bei der Begutachtung bedeutet, dass dem Arzt nur objektive Befunde vorgelegt werden, aber keine Bewertungen und die körperliche Untersuchung durch vom Arzt unabhängige möglichst fachkundige Zeugen protokolliert wird. Ein Arzt, der das nicht dulden will, ist grundsätzlich befangen.Aber DAS hatte Herr Krämers doch gar nicht alles geschrieben..... Außerdem gibt es überhaupt keine vernünftigen Gründe, der DRV die Reha-Berichte vorzuenthalten. Schließlich will der Rentenantragssteller etwas von der DRV. Also liegt es im eigenen Interesse, alle zur Feststellung der Rentenberechtigung sinvollen Unterlagen vorzulegen. Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will. Dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass sich durch seine alberne Sturheit das Rentenverfahren nur unnötig verzögert! In meinen ärztlichen Befundberichte standen keine Geheimnisse. Die Bildzeitung hatte die Veröffentlichung aber mit dem Hinweis auf mangelndes Interesse abgelehnt. Na sowas aber auch....
Auch Ärzte sind nur Menschen.Genau wie ein Handwerker mal ein Rohr zu kurz absägt,kann das auch einem Arzt passieren. Das sind halt so allgemeine Lebensrisiken,da müssen Sie durch.Aber DAS hatte Herr Krämers doch gar nicht alles geschrieben..... Außerdem gibt es überhaupt keine vernünftigen Gründe, der DRV die Reha-Berichte vorzuenthalten. Schließlich will der Rentenantragssteller etwas von der DRV. Also liegt es im eigenen Interesse, alle zur Feststellung der Rentenberechtigung sinvollen Unterlagen vorzulegen. Es sei denn, man ist ein kleiner Wichtigtuer, der unbedingt seine "Macht" demonstrieren will. Dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass sich durch seine alberne Sturheit das Rentenverfahren nur unnötig verzögert! In meinen ärztlichen Befundberichte standen keine Geheimnisse. Die Bildzeitung hatte die Veröffentlichung aber mit dem Hinweis auf mangelndes Interesse abgelehnt. Na sowas aber auch....Es sehr wohl einen gute Gründe den Behandler (Reha-Arzt) nicht zum Gutachter machen zu lassen, weil dessen berufliche Existenz vom Inhalt der Gutachten abhängig ist. Anhand der Reha-Berichte, die der DRV übrigens rechtswidrig zugehen, wird nämlich die sog. "Behandlungsqualität geprüft". Sich selbst ans Messer liefern wird sich der Arzt also nicht, sondern dem Patienten mangelnde Compliance unterstellen. Wenn also 10 Fachärzte, davon 2 vom MDK und ein Reha-Arzt die gleichen Röntgenbilder einer Knochennagelung beurteilt haben und nur ein Arzt bemerkt hat, dass der verwendete Nagel zu kurz war, sagt das viel über die Qualität ärztlicher Diagnostik und Fachkompetenz aus. Wenn dann nach einem schmerzhaften Jahr der Nagel ans Tageslicht kommt und entdeckt wird, dass der Operateur auch noch trotz Zielgerät ein Schraubenloch des Nagels verfehlt hat und den Nagel seitlich angebohrt hat, es aber nicht im OP-Bericht vermerkt hat, dürfte wohl jeder blinde Glaube an die Integrität der Ärzteschaft ad absurdum geführt sein. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist viel besser.
Sehr geehrte Expertin, heute las ich das: Die Träger der Rentenversicherung hätten schon 2010 „massive Sparmaßnahmen“ eingeleitet, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privatkliniken (BDPK), Thomas Bublitz. „Anträge wurden abgelehnt, Rehabilitationsleistungen verkürzt, der Anteil der Reha-Leistungen ohne unmittelbar vorhergehende Krankenhausbehandlung ist zurückgegangen.“ Für Bublitz ist das nicht nur ein ethisches Problem der Versorgung Kranker, sondern im Hinblick auf die Auslastung der Reha-Kliniken auch ein ökonomisches. Sein Verband fordert von der schwarz-gelben Koalition: „Es ist gesellschaftlich notwendig, das Reha-Budget abzuschaffen.“ Dass Sie dazu nicht antworten dürfen, ist mir klar. Aber Ablehnung einer Reha mit medizinischen Gründen zu begründen, obwohl finanzielle der Grund sind, stinkt sehr nach "Bestechlichkeit" oder Abhängigkeit der ärztlichen Gutachter. Wo bleibt da Ihr (oder das Ihrer Vorgestzten) Remonstrationrecht gegenüber offensichtlich rechtswidrig Anordnungen? Sind wir wieder schon so weit, daß Kranke und arbeitsunfähige Mitbürger als "unnütze Esser" angesehen werden, die es zu entsorgen gilt, antatt Ihnen zu helfen?Aufgrund Antrag auf EU-Rente. Warum wird es übersehen, dass unter den optimalen Bedingungen einer intensiven stationären Reha natürlich die Beschwerden und Schmerzen zurückgehen? Im normalen Leben ist die Situation aber so, dass unter der täglichen Belastung vor allem bei Verschleißerscheinungen und mehreren Bandscheibenvorfällen immense Schmerzen und Funktionsstörungen schnell wieder zurückkommen. Warum wird dies von den Rentenversicherung nicht beachtet. Was kann man dagegen tun? So ein Rehabericht wird doch nicht richtig bewertet. Die anderen Befundberichte und die ärztlichen Stellungnahmen der Facharzte sagen doch etwas anderes aus. dankeHallo Jürgen, bitte beachten Sie das alle Entscheidungen der Sozialversicherungsträger im Rahmen Ihrer Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) grundsätzlich anfechtbar sind. Sofern Sie und Ihre behandelnden Ärzte eine andere Meinung wie die Deutsche Rentenversicherung haben, können Sie dies im Rahmen dieser Rechtsmittelverfahren vortragen. Unabhängig hiervon konnten Sie feststellen, dass Ihr Anliegen hier im Forum für viel Diskussionsstoff gesorgt hat. Eine genauere Einschätzung Ihrer persönlichen gesundheitlichen Situation kann hier im Forum nicht erfolgen. Inwieweit der ärztliche Gutachter ambulante ärztliche Maßnahmen oder berufliche Maßnahmen für geeignet angesehen hat, ist aus Ihren bisherigen Beiträgen nicht hervorgegangen. Sollte Ihnen dies bisher nicht bekannt sein, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen um dies abzuklären. Vielleicht wird die Entscheidung dadurch für Sie transparenter. Eine Akteneinsicht bei der nächstgelegenen Beratungsstelle wäre dabei denkbar.
Der Dünnschiss stammt direkt von der Quelle.Ich würde mir da meine Gedanken machen udn nicht dumm scheissen!Hallo, der Name Mabuse sagt schon alles.Horror in Person. So und nun zu den DRV Ärzten.Aus nächster Nähe beobachtet sind das Ärzte wie zu Bundeswehzeiten aus den 60ern und 70ern Jahren.Sie haben die Macht über dei Versicherten.Ihr Wort ist oft das Amen in er DRV Kirche.Ich würde mein Schicksal niemals in die Hände dieser Ärzte legen wollen.Es ist einfach die einfachere Art Arzt bei einer behörde zusein.Geregelte Arbeitszeiten ständig steigendes Einkommen.Tolle Titel wie Medizinaldirektor.Für einen studierten Arzt kann es doch nicht sein Ziel sein in einer Amtsstube den dicken Mnn/Frau spielen zu wollen.Er sollte doch das Streben nach einer eigenen Praxis haben.Und Menschen helfen zu wollen und nicht seine Patienten als Drückeberger darzustellen.Neu Deutsch Rentenfixiert zu sein.Soviel Dünnschiss auf einmal liest man selten. Respekt !
Angesichts des Artikels von Mihm in der FAZ stimme ich Ihnen zu, obwohl dem Lateiner bekannt ist, daß Ausnahmen die Regel bestätigen, es also sehr wohl DRV-Ärzte gibt, die ihren Beruf korrekt nach bestem Wissen nd Gewissen ausüben. Das roblem sind halt die schwarzen Schafe im weißen Kittel, die man leider nicht an der Haarfarbe erkennt.Soviel Dünnschiss auf einmal liest man selten. Respekt !Der Dünnschiss stammt direkt von der Quelle.Ich würde mir da meine Gedanken machen udn nicht dumm scheissen!
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