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Experten-Antwort

Bewertung Schulzeit, Ausbildung, Beamter und Studium

von Torsten Krönke25.05.2019 | 11:25
281 Ansichten
3 Antworten

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Sorry, ich will niemanden nerven aber ich bräuchte mal Aufklärung über folgende Zeiten. Was wird angerechnet und wie wird es bewertet? -Realschulabschluss genau mit 18 Jahren (zweimal sitzen geblieben) -Ein Jahr BGJ Wirtschaft -Zwei Jahre Berufsausbildung zum Wirtschaftsassistenten -Ein Jahr FOS Wirtschaft (Fachhochschulreife erworben) -Ein Jahr Beamtenanwärter (abgebrochen) -4 Jahre Studium an der Fachhochschule Das ist alles nahtlos erfolgt. Seitdem als Angestellter dauerhaft beschäftigt. Wäre sehr freundlich wenn mir jemand die Bewertung der Schul- Ausbildungs- und Studienjahre erklären könnte. Vielen Dank! T.K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie Sollten einen Antrag auf Kontoklärung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Den zuvor gemachten Ausführungen ist mit Ausnahme der Bewertung der Zeit des BGJ zuzustimmen. Diese Zeit ist als Zeit der Fachschulausbildung zu berücksichtigen, soweit die Voraussetzungen der Begriffsdefinition erfüllt sind.

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2 Antworten

W°lfgangam 25.05.2019 | 20:02
Hallo Torsten Krönke, > -Realschulabschluss genau mit 18 Jahren (zweimal sitzen geblieben) Anrechnungszeit Ausbildung allg. Schulzeit = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre > -Ein Jahr BGJ Wirtschaft Anrechnungszeit Ausbildung allg. Schulzeit = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre > -Zwei Jahre Berufsausbildung zum Wirtschaftsassistenten Anrechnungszeit Ausbildung Fachschule = 75 % vom ggf. begrenzten Gesamtleistungswert > -Ein Jahr FOS Wirtschaft (Fachhochschulreife erworben) Anrechnungszeit Ausbildung allg. Schulzeit = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre > -Ein Jahr Beamtenanwärter (abgebrochen) Nachversichert = Pflichtbeitragszeit Berufsausbildung = 'Aufwertung' auf max. 75 % im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung > -4 Jahre Studium an der Fachhochschule Anrechnungszeit Ausbildung Fachhochschule = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre Sollte wohl so passen. Nebenbei: die Bewertungen ergeben sich aus einer Rentenauskunft: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ grundsätzlich sind die Berechnungsanlagen dazu nachzufordern, bzw. gleich der schriftliche Weg zur Anforderung zu wählen. Gruß w.
chiam 25.05.2019 | 23:27
Zeiten der schulischen Ausbildung können nur bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Das letzte Jahr (vom FH-Studium) dürfte daher herausfallen und auch nicht für die Wartezeit von 35 Jahren zählen. Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen ist dann aber auf Antrag möglich.
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