Hallo Torsten Krönke,
> -Realschulabschluss genau mit 18 Jahren (zweimal sitzen geblieben)
Anrechnungszeit Ausbildung allg. Schulzeit = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre
> -Ein Jahr BGJ Wirtschaft
Anrechnungszeit Ausbildung allg. Schulzeit = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre
> -Zwei Jahre Berufsausbildung zum Wirtschaftsassistenten
Anrechnungszeit Ausbildung Fachschule = 75 % vom ggf. begrenzten Gesamtleistungswert
> -Ein Jahr FOS Wirtschaft (Fachhochschulreife erworben)
Anrechnungszeit Ausbildung allg. Schulzeit = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre
> -Ein Jahr Beamtenanwärter (abgebrochen)
Nachversichert = Pflichtbeitragszeit Berufsausbildung = 'Aufwertung' auf max. 75 % im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung
> -4 Jahre Studium an der Fachhochschule
Anrechnungszeit Ausbildung Fachhochschule = unbewertet = nur Zählzeit für die 35 Jahre
Sollte wohl so passen.
Nebenbei: die Bewertungen ergeben sich aus einer Rentenauskunft:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
grundsätzlich sind die Berechnungsanlagen dazu nachzufordern, bzw. gleich der schriftliche Weg zur Anforderung zu wählen.
Gruß
w.