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Experten-Antwort

Bewertung Sozialleistungsbezug

von Erna09.09.2020 | 19:15
167 Ansichten
3 Antworten

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Im Jahr 2016 wurde Sozialleistungsbezug im Versicherungsverlauf eingetragen. Ich denke, dass ich da Krank war. Wird mir dies Zeit auf 80 % des Gesamtleistungswertes erhöht oder bekomme ich "nur" Rentenpunkte, auf mein erhaltenes Krankengeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erna,

wenn Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen, dann werden für die Zeit des Krankengeldbezugs grundsätzlich Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese berechnen sich aus 80 Prozent des der Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts. Das bedeutet, dass während eines Jahres Krankengeldbezug Beiträge in der Höhe von 80 Prozent des vorausgegangenen Beschäftigungsjahrs abgeführt werden.

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2 Antworten

W°lfgangam 09.09.2020 | 19:49
Hallo Erna, zunächst werden bei im Versicherungsverlauf *) mit 'Sozl' (meist KG) gekennzeichnete Zeiten mit 80 % des davor erzielten Einkommens als Beitragszeit gemeldet. Daneben erfolgt auch eine parallele Bewertung für einer beitragsgeminderte Zeit - richtig, hier würden 80 % aus diesem Durchschnittswert mit dem Wert der gemeldeten Entgelte verglichen werden/ggf. eine Erhöhung der EP erfolgen. Nachlesen können Sie es konkret nur, wenn Sie eine Rentenauskunft _mit den Berechnungsanlagen_ direkt von Ihrer DRV anfordern/schriftlich/telefonisch/E-Mail - da ist der Rechen-/Bewertungswert dargestellt ...per Internet/Web-Formular, geht das leider nicht: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Die DRV wird sich dabei etwas gedacht haben, Ihnen nur 'abgeschnittene' Informationen im 1. Schritt zukommen zu lassen und erst im 2. - quasi analogen - Schritt, die vollständigen Infos rauszurücken ;-) Gruß w. *) bezieht sich auf "alte" Versicherungsverläufe, in neuen würden Sie das/den Meldegrund, nicht mal auf den 1. Blick erkennen.
Jonnyam 09.09.2020 | 21:14
Krankengeldbezug im Jahre 2016 bewirkt sog. "vollwertige" Beiträge. Ein Vergleich mit einem 80%-igen Gesamtleistungswert erfolgt nicht, das gilt nur für Zeiten zwischen 1984 und 1997
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