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Experten-Antwort

Bewertung von Höherer Handelsschule und Wirtschaftsgymnasium

von Elfie23.03.2011 | 21:01
5142 Ansichten
6 Antworten

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Wie werden folgende Zeiten rententechnisch zur Zeit bewertet: Besuch der Höheren Handelsschule(3 Jahre) Besuch des Wirtschaftsgymnasium (3 Jahre) Was mich insbesondere interssiert, ob diese Zeiten mehr als nur als reine Anrechnungszeiten Anerkennung finden. Ferner ob und inwieweit die Höhere Handelsschule-Zeit anerkannt wird, wenn sie vor dem 17. Lebensjahr besucht worden ist. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.03.2011 | 10:17

Hallo Elfie,

im Rahmen der Vorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI werden Ausbildungszeiten grundsätzlich ab der Vollendung des 17. Lebensjahres anerkannt. Früher erfolgte die Anerkennung bereits ab der Vollendung des 16. Lebensjahres.

Dabei wirken sich Zeiten der Fachschulausbildung nach wie vor rentensteigernd aus. Zeiten des Besuches einer allgemeinbildenden Schule werden zwar auch als Anrechnungszeit wegen Ausbildung berücksichtigt. Sie wirken sich aber seit dem 01.01.2009 nicht mehr rentensteigernd aus.

Als Pflichtbeitrag wegen Berufsausbildung werden nur Zeiten berücksichtigt, für die auch tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.

Die beitragsfreien Zeiten erhalten 75% des Gesamtleistungwertes, der sich aus der Gesamtleistungsbewertung gemäß § 71 SGB VI ergibt.

Die monatliche Bewertung der beruflichen Ausbildung wird auf mindestens 0,0833 Entgeltpunkte angehoben. Sollte sich aus der tatsächlichen Berechnung ein geringerer Wert ergeben, erfolgt die Anhebung auf mindestens 0,0833 Entgeltpunkte.

5 Antworten

Matzam 23.03.2011 | 21:18
Der Besuch der Höheren Handelsschule wird als Fachschulzeit bewertet. Der Besuch des Wirtschaftsgymnasium wird als Schulbesuch nicht bewertet. Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch gibt es nur ab dem 17. Lebensjahr.
Elfieam 23.03.2011 | 22:12
Wenn ich das richtig verstanden hab, wird die Höhere Handelsschule also auch für Zeiten vor dem 17 Lebensjahr bewertet bzw. angesetzt (weil Fachschulzeit und keine Schulzeit)?
Elfieam 24.03.2011 | 16:23
Zitat von -_- anzeigen
Wenn ich das richtig verstanden hab, wird die Höhere Handelsschule also auch für Zeiten vor dem 17 Lebensjahr bewertet bzw. angesetzt (weil Fachschulzeit und keine Schulzeit)?
Das haben Sie falsch verstanden. <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__58.html"><span style="color:#FF0000;font-size:120%">§ 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB 6:</a> Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben (Zeiten einer schulischen Ausbildung), insgesamt jedoch höchstens bis zu acht Jahren.
Was die Anerkennung als Anrechnungszeiten von Fachschulzeiten betrifft ist es klar. Darüber wirken sich Fachschullzeiten aber auch auf die Rente aus. Wie ist klar, aber gilt hier auch die 17. Jahre alt Regel bzw. reicht es wenn die Fachschulzeiten nachdem 17. Lebensjahr beendet worden ist?
Schadeam 24.03.2011 | 17:49
Die Anrechnungszeit (wg Schule / Fachschule) beginnt frühestens am 17. Geburtstag und endet mit dem Abschluß der Schule. Schulzeiten vor dem 17 Geburtstag interessieren nicht.
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