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Experten-Antwort

Bewertung Zeiten berufliche Ausbildung

von Ludwig04.05.2023 | 11:09
1172 Ansichten
3 Antworten

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Bin etwas verwirrt durch die aktuelle Rentenauskunft mit den Berechnungsgrundlagen. Es geht um die Bewertung von den Zeiten der Berufsausbildung und der Fachschulzeiten. Mein bisherige Wissenstand: Es werden max. 3 Jahre anerkannt mit max. 0,75 Entgeldpunkten / Pro jahr. In den Seiten zur Grundbewertung finde ich 47 Monate Zeiten der Berufsausbildung, inkl. 6 Monaten an Beitragszeiten, die ich vor dem Beginn der Lehre als Überbrückung gearbeitet habe. Anerkannt werden mir 1 Jahr Berufsausbildung und 2 Jahre Fachschule. Ist das korrekt so ? Wo gibt es dazu nähere Informationen ? Danke für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ludwig,

grundsätzlich empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung durch die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung, um Ihren individuellen Versicherungsverlauf zu besprechen.

Die Anrechnungszeiten aufgrund einer Fachschulausbildung werden frühestens ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit 75 Prozent der errechneten Gesamtleistungsbewertung bewertet. Maximal werden jedoch 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bzw. 0,0625 Entgeltpunkte pro Kalendermonat gutgeschrieben. Die Bewertung erfolgt für maximal drei Jahre bzw. maximal 36 Kalendermonate.

Diese Bewertung erfolgt immer vorrangig vor einer nachgewiesenen Berufsaufbildung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Ludwigam 04.05.2023 | 14:10
Danke für die Antwort, nur ist der zweite Teil meiner Fragestellung nicht beantwortet, warum werden die 47 Monate in der Grundbewertung aufgeführt und dann nicht angerechnet ? Ist das eine Auflistung aus historischen Gründen, oder auf Vorrat, wenn weiss ja nie, wann sich die Gesetze ändern ? Ohne weitere Erläuterung ist das sehr verwirrend.
W°lfgangam 04.05.2023 | 21:25
Zitat von Ludwig anzeigen
Hallo Ludwig, in der Gesamtleistungsbewertung werden IMMER die ersten 36 Monate Pflichtbeitragszeit als 'berufliche Ausbildung' dargestellt/bewertet - auch wenn gar keine Berufsausbildung vorgelegen hat <- ist schlicht per Gesetz für die Rentenberechnung so vorgesehen. Die tatsächlichen Zeiten einer Berufsausbildung kommen dann in der Gesamtleistungsbewertung ergänzend hinzu ← NUR in Summe für diese Berechnung! Im Versicherungsverlauf werden natürlich nur die tatsächlichen Berufsausbildungszeiten anerkannt. Versicherungsverlauf/Anerkennung der Zeiten und Gesamtleistungsbewertung/Ermittlung des bestmöglichen Durchschnittswerts für 'erweiterte' Rentenberechnung/zusätzliche EP sind 2 völlig unterschiedliche Sachen. Hier eine 'kleine' Erklärhilfe für Nicht-Wissende: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w. PS: "Ohne weitere Erläuterung ist das sehr verwirrend" ← hmm, die Erläuterung zur Gesamtleistungsbewertung steht in dieser Berechnungsanlage genau oben drüber, da wird das auch mit der 'fiktiven' Berufsausbildung erklärt ;-)
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