Hallo Ludwig,
grundsätzlich empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung durch die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung, um Ihren individuellen Versicherungsverlauf zu besprechen.
Die Anrechnungszeiten aufgrund einer Fachschulausbildung werden frühestens ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit 75 Prozent der errechneten Gesamtleistungsbewertung bewertet. Maximal werden jedoch 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bzw. 0,0625 Entgeltpunkte pro Kalendermonat gutgeschrieben. Die Bewertung erfolgt für maximal drei Jahre bzw. maximal 36 Kalendermonate.
Diese Bewertung erfolgt immer vorrangig vor einer nachgewiesenen Berufsaufbildung.