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Bewertungsreserven Lebensversicherung

von Daffner10.12.2013 | 19:59
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, inwieweit müssen bei Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen Bewertungsreserven berücksichtigt werden? Mir liegt für die Bewertungsreserven nur bei der Schlussrate ein Betrag vor.

6 Antworten

Bolleam 10.12.2013 | 21:19
Ca. 128 Euro Rente im Monat.
Michlam 10.12.2013 | 21:21
Einfach schriftlich bei der Lebensversicherung anfragen. Hatte ich letztes Jahr selbst getan und die Bewertungsreserven waren viel besser, als wenn ich noch länger gewartet hätte. Einfach der Versicherung schreiben (telefonisch hatte ich keinen Erfolg), wann zu welchem Termin die Bewertungsreserven in welcher Höhe sind. War sichtlich erstaunt welche Unterschiede es gab. In einer Nacht und Nebelaktion im Jahre 2012 wollte man diese nähmlich ganz heimlich einsacken.... Ist und bleibt ein Rechenexempel.
Michlam 10.12.2013 | 21:24
Hallo Bolle, lieber nicht antworten als so falsch! Anhand welcher Versicherungssumme und Beiträge sowie Laufzeit kommen Sie auf 128 Euro Monat? Wunschdenken und Realität gehen weit auseinander.
Michlam 10.12.2013 | 21:31
Quelle: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/s… Lebensversicherungen: Weiterzahlen oder aussteigen? Versicherungen wollen die Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven massiv kürzen. Viele Kunden sind nun unsicher: Ist es besser Lebensversicherungen zu kündigen oder sollte man weiter zahlen? Die Lebensversicherung ist die Lieblingsvorsorge der Deutschen. Rund 94 Millionen Verträge haben die etwa 82 Millionen Bürger in Deutschland abgeschlossen. Die Sicherheit und das Versprechen hoher Überschussbeteiligungen über den Garantiezins hinaus haben viele in die Verträge gelockt. Obwohl die Versicherungen prächtig verdient haben und noch immer verdienen geht es mit den Überschüssen der Versicherten seit Jahren stetig bergab. Weil die Zinsen so niedrig sind und die Versicherungen schon vor Jahren in Anlagen investiert haben, die noch lange Zeit hohe Zinsen bringen, sind ihre sogenannten Bewertungsreserven in kurzer Zeit in astronomische Höhen geschnellt. Milliardengewinne, die Versicherungen an Kunden, die kündigen oder deren Verträge auslaufen, nach der aktuellen Gesetzeslage zur Hälfte ausschütten müssen. Das möchten die Versicherer so schnell wir nur möglich ändern. Ekkehardt K. hat eigentlich alles richtig gemacht. Er ist selbstständig und hat immer möglichst viel fürs Alter zurückgelegt. Umso mehr fiel er jetzt aus allen Wolken, als er den aktuellen Stand seiner Lebensversicherungen kontrollierte. Die erhoffte Beteiligung an den Überschüssen wurde ohne Vorwarnung massiv zusammengestrichen. Von einem Jahr auf das nächste war der Abrechnungswert seiner Lebensversicherungen um mehr als 30.000 Euro reduziert worden. Geld weg – Politik will Kundenansprüche schmälern Bei den Verbraucherzentralen melden sich aktuell immer mehr verunsicherte Kunden, die um ihre Überschüsse fürchten. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungen in ihren Mitteilungen den Anteil an den sogenannten Bewertungsreserven nicht mehr ausweisen. Bei alten Verträgen kann das zurzeit mehr als 15 Prozent der gesamten Ablaufleistung ausmachen, das ist das, was man am Ende des Vertrages ausgezahlt bekommt. Wo ist das Geld geblieben? Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg ist überzeugt, dass die Versicherungen die Kunden auf sinkende Überschüsse vorbereiten. Die Versicherungen wollen eine „Absenkung der Bewertungsreserven politisch durchsetzen. Sie wollen die Bewertungsreserven kürzen, sie wollen die Kundenansprüche schmälern und deshalb halten sie sich jetzt sehr mit der Angabe von Zahlen zurück“ sagt sie gegenüber Plusminus. Keine Kundenbeteiligung an Bewertungsreserven Versicherungen legen das Geld der Kunden an - in Aktien, Immobilien und vor allem in festverzinslichen Wertpapieren. Wenn der Wert dieser Anlagen steigt, machen Versicherungen zusätzliche Gewinne, die sogenannten „Bewertungsreserven“. Rund 90 Prozent ihres Geldes haben sie in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Weil die Zinsen für neue vergleichbare Anlagen gesunken sind, ist automatisch der Wert der alten Papiere gestiegen. Die Bewertungsreserven aus diesen Anlagen sind in kurzer Zeit von knapp 3 auf rund 90 Milliarden Euro geradezu explodiert, weil die Versicherungen davon noch viele alte Papiere mit hohen Zinsgarantien im Schrank haben. Daran müssen die Versicherungen Kunden, die kündigen oder deren Verträge auslaufen, zur Hälfte beteiligen. Eigentlich. Aber das wollen sie nicht. Diese Gelder auszuschütten, bedeute Zahlung aus der Substanz, sagt Dr. Peter Schwark vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und das gehe zu Lasten der verbleibenden Versicherungskunden. Die Kunden, deren Verträge zufällig heute auslaufen würden, „bekommen eine extra Ausschüttung, die müssen aber die anderen Kunden mitbezahlen durch rückläufige Überschussbeteiligung.“ Als Beispiel nennt Schwark einen Kunden, der durch Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren 1.000 Euro extra bekomme. Dann gebe es 20 Kunden, die jeweils 50 Euro verlieren würden in der künftigen Überschussbeteiligung. „Und das ist ungerecht“, beklagt Schwark. Sind Garantieleistungen noch garantiert? Ungerecht? Das sieht Ekkehardt K. ganz anders. Schließlich habe die Versicherung die Anleihen ja mit seinem Beitragsgeld gekauft. Deshalb stehe ihm auch sein Anteil zu. Er habe 35 Jahre in die Lebensversicherung eingezahlt, „mit meinen Beiträgen wurden Gewinne erwirtschaftet und ich empfinde es als eine absolute Sauerei, wenn mir die Überschussbeteiligung reduziert oder gestrichen wird“. Auch dem Versicherungsmathematiker Peter Schramm leuchtet das Argument mit der Gerechtigkeit nicht ein. Schließlich würde ja niemandem etwas genommen. Im Gegenteil, die Versicherungen und die verbleibenden Kunden könnten ja die Hälfte der Gewinne behalten. Das eigentliche Problem sei ein anderes, ist Peter Schramm überzeugt. Der Grund liege nicht in einer Gerechtigkeitsidee, sondern darin, dass die Versicherer tatsächlich im Laufe der nächsten Jahre Probleme bekämen, „überhaupt noch ihre garantierten Leistungen erbringen zu können. Das wird immer schwieriger, wenn das Zinsniveau so niedrig bleibt, sind die Versicherer auf jeden Euro angewiesen, den sie nicht auszahlen müssen.“ Politik muss jetzt handeln Schon im letzten Jahr hat die Versicherungswirtschaft zusammen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven massiv kürzen sollte. Der Versuch scheiterte an der fehlenden Zustimmung im Bundesrat. Allerdings wird es schon bald nach der Wahl wahrscheinlich einen neuen Anlauf geben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht drängt jedenfalls weiter auf eine baldige Korrektur der jetzigen Gesetzeslage. Ebenso der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Angesichts des krachenden Scheiterns Anfang des Jahres halten sich die Versicherer aber mit öffentlichen Aussagen zurück. „Wir halten es für notwendig, dass dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen und entsprechend auch ernsthaft behandelt wird“, fordert Schwark gegenüber Plusminus. Rückkauf oder nicht? Ekkehardt K. steckt nun in einem Dilemma – wie viele andere Kunden auch. Soll er kündigen oder nicht? Würde er jetzt mehr herausbekommen als am Ende der Laufzeit? Er weiß es nicht. Auf sein letztes Schreiben hat die Versicherung noch immer nicht geantwortet und sein Onlinezugang ist abgeschaltet. Das Dumme ist, Ekkehardt K. hat eine jährliche Kündigungsfrist und die ist bald vorbei. Aber er hat keine Information über den heutigen Rückkaufswert. „Und ich kann jetzt nicht entscheiden: Soll ich jetzt kündigen oder soll ich es noch bis zum Ende laufen lassen“, ärgert er sich. Verbraucher sollen auf Bewertungsreserven pochen Eine Frage, vor der zurzeit viele Kunden stehen. Normalerweise ist es nur selten sinnvoll, eine Lebensversicherung kurz vor Ablauf zu kündigen. Angesichts der drohenden Gesetzesänderung könnte das aber durchaus Sinn machen. Was kann man tun? Bloß nicht locker lassen, sagt Edda Castello. Sie rät den Verbrauchern, „ihren Versicherer zu löchern, zu insistieren, dass ihnen die Zahlen, die Bewertungsreserven genannt werden.“ Nur so könne es eine halbwegs vernünftige Entscheidung geben. Doch wenn sich Versicherer tot stellen, wie die Allianz bei Ekkehardt K., dann hat man keine vernünftige Entscheidungsgrundlage. Die Mär vom Sparen für die Zukunft Diese Geschichte glaubt Castello nicht. Bei dem Argument, man müsse die Bewertungsreserven aus Gründen der Gerechtigkeit kürzen, „da kommen mir die Tränen“, kommentiert sie. Es gebe viele Quellen, wo die Versicherer Garantiezinsen und Überschüsse zahlen könnten, wenn sie es nur wollten. Zum Beispiel bei den Risikoüberschüssen oder bei den Kostenüberschüssen. Die würden bewusst so kalkuliert und manipuliert werden, dass der Kunde am Ende weniger bekomme. Nach Meinung der Verbraucherschützerin gibt es andere und gerechtere Möglichkeiten, auf die Herausforderungen durch die niedrigen Zinsen zu reagieren. Ekkehardt K. hat lange mit sich gekämpft. Aber jetzt will er seine Verträge wohl doch kündigen. Er hofft, dass ihm seine Versicherung nicht allzu hohe Kosten dafür berechnet. Noch mehr fürchtet er allerdings den Verlust seines Anteils an den Bewertungsreserven. Die private Altersvorsorge ist ein schräges Glücksspiel. Die einst erhofften Renditen sind ohnehin verloren. Es geht nur noch darum, so viel wie möglich von seinem Geld zu retten.
Goloam 11.12.2013 | 11:42
Danke , Michl, für diese ausführliche Information, sehr interessant und gut zu wissen....:-)
Michlam 11.12.2013 | 19:21
Gerne geschehen! Habe meinige bereits das letzte Jahr gekündigt und mehr bekommen als wenn ich diese noch ein Jahr hätte laufen lassen und Beiträge bezahlt hätte. Es ist nicht korrekt die Kunden so hängen zu lassen, aber wie gesagt für jeden ein Rechenexempel. Einen schönen Abend!
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