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Experten-Antwort

Bewilligte EM-Rente ablehnen?

von Katharina16.04.2012 | 21:53
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8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war lange Zeit krank geschrieben und bin von der Krankenkasse ausgesteuert. Seit 5 Monaten erhalte ich ALG1. Nun wurde mir eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend bewilligt. Die volle EM-Rente ist auf 2 Jahre befristet, danach geht sie automatisch in eine halbe EM-Rente über, wenn ich keinen Antrag auf Verlängerung der vollen EM-Rente stelle. Der monatliche Rentenbetrag ist jedoch deutlich niedriger als mein Arbeitslosengeld, sodass ich nun finanziell erheblich schlechter dastehe als zuvor. Außerdem entfallen die monatlichen Zahlungen des Arbeitsamtes an die Rentenkasse zur Erhöhung meiner Altersrente. Somit werden für meine Altersrente keine Punkte mehr erwirtschaftet und sie steigt nicht mehr. Nun meine Fragen: 1) Kann ich die bewilligte EM-Rente ablehnen oder aufschieben? 2) Was geschieht, wenn die Frist für meine volle EM-Rente abgelaufen ist und diese nicht verlängert wird sondern automatisch in die halbe EM-Rente übergeht? Muss ich dann mit 250 Euro meinen Lebensunterhalt bestreiten oder habe ich wieder Anspruch auf ALG1? 3) Wie hoch wird meine Altersrente ausfallen? In Höhe der vollen oder der halben EM-Rente? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

dem Beitrag von „???“ kann ich prinzipiell zustimmen.

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7 Antworten

???am 17.04.2012 | 07:55
1. Nein wegen § 46 Abs. 2 SGB I. Außerdem stehen Sie als voll Erwerbsgeminderter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und haben damit keinen Anspruch auf AlG mehr. 2. Sollten sich die gesundheitlichen Verhältnisse nicht verbessert haben, wird Sie die AfA zur Antragstellung auffordern. Damit sind Sie wieder bei der vollen EM-Rente. Sollte tatsächlich nur noch Anspruch auf Rente wegen teilweiser EM bestehen, erhalten Sie entsprechend Alg. 3. Die Altersrente entspricht in der Höhe der Rente wegen voller EM.
april_am 18.04.2012 | 14:13
Falls das Geld jetzt nicht reicht, besteht die Möglichkeit, ergänzend Wohngeld beim Wohngeldamt bzw. Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen.
W*lfgangam 18.04.2012 | 22:20
Hallo april_ die Grundsicherung ist für Sie nur 'zuständig', wenn Sie ohne Befristung eine volle Rente wegen EM erhalten. Insofern springt die 'normale' Sozialhilfe ein, wenn es nicht reicht - oder Sie bereits über dem so genannten Bedürftigkeitssatz liegen, dann noch vielleicht Wohngeld. Gehen Sie baldmöglichst zur Ihrer Gemeinde/Landkreis/Stadt und klären das ab. Einen Wohngeldrechner finden Sie via z. B. Google über dieses Stichwort eben. Gruß w.
april_am 19.04.2012 | 18:14
Hallo wolfgang, Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem Sozialversicherungssystem (u. a. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) gegenübersteht. Im Sozialgesetzbuch besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II. Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII): * Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und * Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): * Arbeitslosengeld II (ALG II) * und dazugehörend für Nichterwerbstätige (Kinder, Partner) das Sozialgeld. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung Gruß april_
W*lfgangam 19.04.2012 | 21:27
Hallo april_, ist _mir_ alles bekannt ...wo war jetzt die Diskrepanz zu meiner vorangegangenen Antwort in Bezug auf die Frage? Gruß w.
april_am 19.04.2012 | 21:50
Hallo w., lies einfach mal, auf was du in meiner ersten Antwort reagiert hast. Jedenfalls war es etwas, das ich nicht geschrieben habe. Oder was hat das alles mit dem Thema "Grundsicherung" zu tun? Gruß april_
W*lfgangam 19.04.2012 | 23:36
Hallo april_ Katharina schrieb: >Nun wurde mir eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend bewilligt. Die volle EM-Rente ist auf 2 Jahre befristet, Sie antworten: > Falls das Geld jetzt nicht reicht, besteht die Möglichkeit, ergänzend Wohngeld beim Wohngeldamt bzw. Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen. Ich schrieb: > die Grundsicherung ist für Sie nur 'zuständig', wenn Sie ohne Befristung eine volle Rente wegen EM erhalten. -> Was nicht der Fall ist - die Grundsicherung/Sozialhilfe(amt) ist bei befristeter EMRT nicht zuständig - Punkt! Ich schrieb weiter: Insofern springt die 'normale' Sozialhilfe ein, wenn es nicht reicht - oder Sie bereits über dem so genannten Bedürftigkeitssatz liegen, dann noch vielleicht Wohngeld. -> Was die Folge ist, das die Grusi/Sozialamt nicht ergänzende Leistung sein kann, sondern ggf./ausschließlich Wohngeld. Einerseits fragen Sie jetzt, was es mit den Thema Grundsicherung zu tun hat, andererseits verweisen Sie in Ihrer ersten Antwort schon darauf und ergänzen das auch noch um Grusi wg. Alo (um Grundsicherung für Arbeitsuchende geht es hier gar nicht bei der Frage ergänzender Leistungen bei voller EM-Rente). ??? schrieb doch schon, dass Katharina zz. nicht ALG Grusi-berechtigt ist - pardon, da kann ich Ihnen nicht mehr folgen, warum Sie jetzt das Thema Grundsicherung hinterfragen und meinen, ich hätte auf etwas anderes geantwortet, als Sie es mit einem Einzeiler in den Raum gestellt haben ("bzw. _Grundsicherung beim Sozialamt_ zu beantragen"). Gruß w. (Wohngeld war ja richtig, aber Grusi - welche von beiden auch immer - eben nicht).
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